Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 886

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1439 März 30
Originaldatierung Originaldatierung
Datum anno Domini millesimo quadringentesimo tricesimo nono uff dene Mantag nach Palmarum etcetera

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann [von Merlau], Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass Philipp von Herda der Ältere mit Johanns Zustimmung für sich und seinen Bruder Philipp einen jährlichen Zins von 30 Käsen von seinem Hof in Geismar, auf dem Heinrich Gessner (Gesszener) wohnt, an Johann und das Kloster Fulda, von denen er den Hof als Lehen hat, dauerhaft verkauft hat. Die beiden Philipp haben Johann gebeten, den Zins an Heinrich Rothart, Bürger in Geisa, und dessen Ehefrau Elisabeth (Else) als dauerhaftes Lehen zu vergeben, was dieser auch getan hat. Die Rechte und Gewohnheiten des Abtes und des Klosters bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Auch Philipp der Ältere bestätigt den Kauf und versichert für sich und seinen Bruder, sich an die Vereinbarungen zu halten und nicht gegen sie zu handeln. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, Avers 3)
Siegler Siegler
Johann [von Merlau], Abt von Fulda
Philipp von Herda der Ältere
Philipp von Weyhers
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (alle beschädigt)

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen