Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1044

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1468 März 21
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist nach Crist geburt vierczehenhuendert und ime achtundsechczigsten jaren uff Montag nach deme Sontage Oculi

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Reinhard [von Weilnau], Abt von Fulda, bekundet, dass er mit Zustimmung des Dekans Frank und des Konvents von Fulda dem Eckhard (Eckarius) von Lauterbach (Lyderbach) und dessen Ehefrau Anna die halbe Burg Wehrda mit allem Zubehör für 230 rheinische Gulden wiederkäuflich verkauft hat. Der Abt nimmt von dem Verkauf die Mannlehen, Burglehen und die Renten, die innerhalb der Gemarkung der Burg liegen und an den Konvent oder die Propsteien fallen, aus. Die Käufer sind zum Schutz der Bewohner (armenluth) der Gemarkung verpflichtet. Die halbe Burg soll Offenhaus für Abt und Konvent sein, außer gegen den Käufer. Geht die Burg in einer Fehde von Abt oder Konvent verloren, werden die Käufer entschädigt. Abt und Konvent sollen sich dann binnen eines Vierteljahres um eine Rückeroberung der Burg bemühen. Gelingt dies nicht, soll der Käufer nach einem weiteren Monat die Kaufsumme zurückerhalten. Geht die Burg in einer Fehde der Käufer verloren, verlieren sie auch die Kaufsumme. Beide sollen sich aber um die Rückeroberung bemühen. Wenn sie gelingt, gelten die ursprünglichen Bedingungen. Der Wiederkauf ist jederzeit mit vierteljährlicher Ankündigung zu Kathedra Petri [Februar 22] möglich. Auch die Käufer können zu gleichen Bedingungen den Wiederkauf verlangen. Können Abt und Konvent nicht zahlen, können die Käufer das Gut an einen anderen Lehnsmann des Klosters verkaufen; darüber soll eine Urkunde ausgestellt werden. Die von Trümbach sollen ihren Bauaufwand an dem halben Teil der Burg festhalten. Freunde der Käufer und der von Trümbach sollen über den Wert der Baumaßnahmen eine Einigung herbeiführen und die von Trümbach einen Ausgleich erhalten. Diese Summe wird auf die Kaufsumme aufgeschlagen, so dass bei der Ablösung eine höhere Summe fällig ist. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: [[jpg:...
Siegler Siegler
Reinhard von Weilnau, Abt von Fulda
Konvent von Fulda
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 2 beschädigt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
Nr. 1045; StaM, Kopiare Fulda: K 435, f. 246v-247r

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die Urkunde ist durch einen Einschnitt ungültig gemacht worden.

Repräsentationen

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