706
Complete identifier
HStAM, Urk. 75, 706
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1407 Februar 3
Original dating
Original dating
Datum anno Domini MCCCCseptimo ipso die beati Blasii
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Der Ritter Hermann von Trott (Trotte), Neidhard von Trott, Werner von Trott, beide Söhne des verstorbenen Johann (Hans) von Trott und Bote von Trott, Sohn des verstorbenen Nikolaus (Clawes) von Trott, bekunden für sich und ihre Erben, dass Johann [von Merlau], Abt von Fulda, Dekan Giso und der Konvent von Fulda die verpfändete Burg Wildeck und das Gericht Wildeck mit allem Zubehör zurückgekauft haben. Deshalb geben beide Parteien alle hierüber ausgestellten Urkunden zurück. Später aufgefundene Urkunden sollen keine Gültigkeit mehr besitzen. Ausgenommen sind Burglehen und vererbte Burglehen, die das Kloster an die von Trott ausgegeben hat. Alle bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt zwischen den Parteien entstandenen Kosten und Ausgaben sind beglichen. Die von Trott erheben wegen Burg und Gericht Wildeck keine weiteren Ansprüche gegenüber Abt und Kloster. Siegelankündigung Hermanns von Trott. Auf Bitte Neidhards, Werners und Botes von Trott besiegelt ihr Oheim Thile von [der] Aue (Tyle von Ewe) die Urkunde ebenfalls. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Sealer
Sealer
Hermann von Trott, Ritter
Thile von [der] Aue
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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