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Complete identifier

HStAM, Urk. 32, 13

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1318 Juni 22
Original dating Original dating
Datum anno 1318, X. kal. julii.
Former identifier Former identifier
A II Kassel, Karmeliterkloster

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Die Richter des Mainzer Stuhles an alle Dekane, Erzpriester, Kirchenrektoren, Plebane, Vizeplebane und Kapläne in der Stadt und Diözese Mainz. Die Prioren und Brüder des Karmeliterordens hätten ihnen geklagt, daß einige vom gen. Klerus ihnen und ihren Terminierern, wenn sie die Pfarreien, um zu ihrem Lebensunterhalt Almosen zu sammeln, besuchen, nicht nur das Abhalten der Messe, das Abhören der Beichte und Predigen verweigerten, sondern auch ihren Unterstellten untersagten, den Brüdern Almosen zu spenden, wenn diese ihnen nicht einen Teil davon abgäben. Sie gebieten ihnen daher bei Strafe der Suspension, den Brüdern, als Mitarbeitern im Weinberge des Herrn, hinfort das Abhören der Beichte und das Predigen gemäß den päpstlichen und erzbischöflichen Privilegien, sowie das Einsammeln von Almosen in ihren Pfarreien zu gestatten.
Formal description Formal description
Ausfert. Pergt., das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ab.
Printing specifications Printing specifications
Regest: Schultze Nr. 614.

Representations

Type Name Access Information Action
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