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Complete identifier
HStAM, Urk. 32, 13
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1318 Juni 22
Original dating
Original dating
Datum anno 1318, X. kal. julii.
Former identifier
Former identifier
A II Kassel, Karmeliterkloster
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Die Richter des Mainzer Stuhles an alle Dekane, Erzpriester, Kirchenrektoren, Plebane, Vizeplebane und Kapläne in der Stadt und Diözese Mainz. Die Prioren und Brüder des Karmeliterordens hätten ihnen geklagt, daß einige vom gen. Klerus ihnen und ihren Terminierern, wenn sie die Pfarreien, um zu ihrem Lebensunterhalt Almosen zu sammeln, besuchen, nicht nur das Abhalten der Messe, das Abhören der Beichte und Predigen verweigerten, sondern auch ihren Unterstellten untersagten, den Brüdern Almosen zu spenden, wenn diese ihnen nicht einen Teil davon abgäben. Sie gebieten ihnen daher bei Strafe der Suspension, den Brüdern, als Mitarbeitern im Weinberge des Herrn, hinfort das Abhören der Beichte und das Predigen gemäß den päpstlichen und erzbischöflichen Privilegien, sowie das Einsammeln von Almosen in ihren Pfarreien zu gestatten.
Formal description
Formal description
Ausfert. Pergt., das an Pergamentstreifen angehängte Siegel ab.
Printing specifications
Printing specifications
Regest: Schultze Nr. 614.
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
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| Original | Original | Show details page |