in U 1181
Vollständige Signatur
HHStAW, 170 I, in U 1181
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Die Grafen Johann und Engelbrecht von Nassau-Vianden entgegnen der Antwort Erzbischofs Dietrich von Mainz wegen ihrer Forderungen hinsichtlich eines Tournosen vom Zoll zu Lahnstein folgendermaßen: Sie vermessen sich nicht, diesen Tournosen als ihr Eigentum zu fordern, aber als Lehen des Reiches, das ihr Vater bis zu seinem Tode besessen hat. Die von Erzbischof Dietrich erwähnten Urkunden und Quittungen Graf Johanns sind diesem von Erzbischof Johann abgedrungen worden, so daß die Grafen hoffen, daß ihnen daraus kein Schade erwächst, zumal dieser Tournose vom Reich zu Lehen geht, von ihnen nicht aufgegeben worden ist, der eventuelle Verzicht ihres Vaters aber weder mit Zustimmung des Reiches noch mit ihrer Einwilligung geschehen ist, was erforderlich gewesen wäre, da sie damals bereits mündig waren. Der Tournose steht ihnen daher zu, da sie seiner ohne rechtlichen Austrag vor König und Reich entwältigt sind. Was die Behauptung Erzbischof Dietrichs betrifft, daß die Belehnung mit diesem Tournosen durch Sigismund keine Gültigkeit besitze, so glauben sie, daß der König keineswegs anderer Meinung sei als seine Urkunde besagt, zumal auch andere Grafen und Herren auf diesen und anderen Zöllen vom Reiche belehnt sind. Die Freiheiten des Erzstiftes und die Bestimmungen der Goldenen Bulle können dagegen nicht eingewendet werden. Hinsichtlich der Ausführungen des Erzbischofs über die strittige Dursthecke erklären die Grafen, daß das Vierherrengericht, in welches das Gericht zu Marienfels gehört, vom Fürstentum der Pfalz am Rhein lehnsrührig ist und dieses Fürstentum von Kaiser und Königen seine Rechte und Freiheiten hat, so daß auch das genannte Gericht entsprechend zu richten ermächtigt ist. Es muß daher befolgt werden, was dort rechtlich verhandelt wird. Sollten aber wirklich einige Versäumnisse vorgekommen sein, so hoffen die Grafen dadurch keinen Nachteil zu haben.- Es siegeln die Grafen Johann und Engelbrecht, zugleich für ihren Bruder Heinrich.
Datierung
Datierung
1440-07-14
Originaldatierung
Originaldatierung
D. uff donrstag nach sent Margarethen tag 1440
Vermerke (Urkunde)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Abschrift 1441 März 27 in einem Libell dieses Datums fol. 10 ff.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |