299
Complete identifier
HStAD, B 13, 299
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1468 Mai 03
Original dating
Original dating
uff des heiligen Cruze tag, als is funden wart.
Former identifier
Former identifier
Abt. 9, Nr. 11,12
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Richart Zöllner (Zolner) und Neithard von Buchenau (Buchenauwe) vermitteln zwischen Hermann [III.] und Georg (Jorgen) Riedesel (Rettesel), Gebrüder, Erbmarschalle zu Hessen, und Conradt von Ehringshausen (Eringßhusen), deren Amtmann zu Eisenbach und Ulrichstein (Eysenbach,, Ulrichsteyn), der ihnen in ihren Nöten und Kriegsläuften Geld dargeliehen, auch Frucht, Proviant, Pferde herein gegeben und dazu von den Baumeistern des Schlosses Schweinsberg (Sweynsberg) auf seine Güter in dem Gerichte Homberg (Hoemburg) 200 Silberlinge aufgenommen und auch andere Güter im Gericht Ulrichstein verpfändet hat, folgenden Vertrag: (1) Conradt soll der Rettesel Amtmann zu Eisenbach und Ulrichstein sein und bleiben und ihnen mit Leib und Gut getreulich Beistand tun. (2) Wenn er Schaden nehme an Gefängnis oder reißiger Habe, sollen ihn die Riedesel schadlos halten und ihm gute Hauptleute sein. (3) Wenn die Fehde und der Krieg zwischen den Fürsten zu Hessen und dem Stift Fulda (Fulde) und ihnen zu "rachtung und Scheide" kommen, sollen die Rettesel Conradt für alle Schuld 1000 Silberlinge auf dem Gericht zu Oberohmen (Abernamen) verschreiben, das er davon jährlich 50 Silberlinge haben und das Gericht mit Geboten und Verboten halb gebrauchen soll. (4) Wenn die Rettesel ihm mehr schuldig wären, darf er sich einen Pfandbrief aussuchen aus ihren Briefen von den Fürsten von Mainz (Mentcze), Hessen, Fulda und den Herrn von Henneberg (Heneberg). Nimmt er einen Brief, der mehr enthält als seine Forderung, so muß er den Überschuss herausgeben. (5) Danach soll Conradt die von ihm verpfändeten Güter selbst wiederlösen. (6) Er muß den Rettesel einen Reversbrief übergeben, wie sie zu der Wiederholung von Ohmen (Ame) kommen sollen.
Notation on verso
Notation on verso
"BefridigungsBrief zwischen denen Riedeselln und ihrem AmbtMan dem v. Ehringhußen 1468"
Sealer
Sealer
1. Siegel: Hermann Riedesel
2. Siegel: Georg Riedesel (fehlt)
3. Siegel: Konrad von Ehringshausen (fehlt)
4. Siegel: Richard Zöllner (fehlt)
5. Siegel: Neithard von Buchenau
2. Siegel: Georg Riedesel (fehlt)
3. Siegel: Konrad von Ehringshausen (fehlt)
4. Siegel: Richard Zöllner (fehlt)
5. Siegel: Neithard von Buchenau
Formal description
Formal description
Ausfertigung, Pergament (22,8 x 30,0 cm) mit ursprünglich fünf anhängenden Siegeln (1 gut erhalten, 2-4 fehlen, 5 gut erhalten)
Printing specifications
Printing specifications
Regest: Becker, Urkundenbuch, Nr. 1049
Information / Notes
Additional information
Additional information
laut Vermerk: "Nur 2 Siegel noch vorhanden. 12.II.1910"
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Show details page |
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