104/55

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 104/55

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Allen Beamten der verschiedenen Geschäftsbereiche ist einzuschärfen, die Wahrung der Dienstgeheimnisse zur strengen Pflicht zu machen. Wenn der Verdacht besteht, dass eine Verletzung dieses Geheimnisses von Seiten eines Beamten vorliegt, ist der Sachverhalt zu klären und die Bestrafung des Schuldigen herbeizuführen
Life span Life span
Darmstadt, 1875 Februar 16

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page