66/28

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HStAD, E 3 A, 66/28

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Title Title
Verordnung: Im Zusammenhang mit der Einführung der Schwurgerichte wird darauf hingewiesen, dass übergebene Abolitionsgesuche nicht zu den Hauptakten zu legen, sondern getrennt aufzubewahren sind und den Verteidigern niemals zur Einsicht vorgelegt werden dürfen
Life span Life span
Darmstadt, 1850 August 21

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