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Vollständige Signatur
HStAD, B 3, 49
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
[1332] 1)
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Verzeichnis der von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen nach dem Tode seines Vaters erteilten Belehnungen und der in diesem Zusammenhang geforderten Lehnsanzeigen 2): 1. Dietrich v. Angeloch zeigt die Lehen an, die er von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen zu Michelfeld und Eichtersheim (Uters-) besitzt: zu Michelfeld l/6 des Kornzehnten und am kleinen Zehnten ebensoviel ohne ein Viertel des Weines, zu Eichtersheim die Hälfte des Korn-, Wein- und kleinen Zehnten weniger ein Viertel, die Hälfte von neun Malter Frucht jährlich -(halb) Korn und Hafer, ein Viertel von 24 Malter in allen Fluren, 16 Malter Acker hat er selbst, 4 Malter Wiese, 1 Malter Weinberg und 112 Ohm Weingülte. Siegler: Aussteller - Ausf. GLA Karlsruhe, Abt. 44, 14. Rv.: 1. (spätes 14. Jh.): Angelach. 2. (um 1430): Dietherich v. Angelach. Sg. ab - Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 92 (hiervon Rv. 1), Kopie (spätes 14. Jh.) - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 334 (hiervon Rv. 2), Kopie (um 1430); 2. Dietrich v. Angelach und sein Bruder Wilhelm haben von Graf Wilhelm v. Katzenelbogen ein Viertel am Zehnten zu Michelfeld und Eichtersheim erhalten, das Dietrich für sich und seinen Bruder empfangen hat, sowie den Kirchsatz zu Michelfeld, der dem Grafen von denen von deme Litheimer ledig geworden ist. Siegler: Dietrich und Wilhelm v. Angelach - Ausf GLA Karlsruhe Abt. 44, 14. Rv. (um 1430): Dietherich und Wilhelm v. Angelach gebrudere. Mit beiden besch. Sgn. Sie zeigen im Schild einen aufgestellten Angelhaken mit Öse (zur Befestigung) - Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 91 v., Kopie (spätes 14. Jh.) - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 333 (hiervon der Rv.), Kopie (um 1430); 3. Hartmut Baleiz v. Lichtenberg, Johann Baleiz und Johann v. Rüdigheim (Rüdinkeim) teilen dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen unter Eid mit, dass gemäß ihrer Erkundigung das Gut, womit Herr Friedrich Dugel [v. Karben] seinen Tochtermann, den genannten Johann v. Rüdigheim, ausgestattet hat und welches aus einem Hof mit Wiesen, Äckern und Weingärten in Hochstadt (Hohinstat) besteht, vom Grafen zu Lehen geht. Siegler: Aussteller. Ausf. Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen mit zwei alteingeschnittenen unbenutzten Sg.schnurlöchern. Rv.: 1. (spätes 14. Jh.): Baleiz. (um 1430): Hartmüt und Johann Baleiß v. Liechtenberg. Mit den Sgn. ohne dasjenige Hartmuts. Kasseler Repertorium Il S. 219. Druck: Reimer Hanauer Urkundenbuch II, 363 (mit Sg.-beschreibung); 4. Dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen teilen Burggraf und Burgmannen zu Friedberg mit, dass ihr Genosse, der kaiserliche Burgmann Ritter Johann v. Erlebach, der von des Grafen Vater und ihm Asbach unter Lichtenberg zu Lehen besitzt, seit dem Tode des Vaters des Grafen noch nicht persönlich vor ihm (Graf Wilhelm) erscheinen konnte, um dieses Lehen zu empfangen, da er aus Leibesnot und anderen rechtmäßigen Gründen bisher daran verhindert war. Sie bitten den Grafen, Johann wissen zu lassen, wo er ihn zum Empfang des Lehens treffen könne, es aber heimlich mitzuteilen, da Johann wegen seiner Feinde nicht öffentlich reiten dürfe. Datum subsigillo castrensis. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, Asbach mit Briefsiegelverschluss und der Außenadresse: juncherren Wilhelm v. Katzenelenbon presentetur - Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 150 v. - Kopie (frühes 15. Jh.) - Kasseler Rep: I S. 19. Vgl. Demandt: Regesten zu den Urkunden der Grafen v. Katzenelnbogen S. 261 Nr. 799; 5. Friedrich Fetzer zeigt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen an, dass er eine Mühle und eine Wiese in der Mark Bechtolsheim (Bechtellis-) und einen Hufenhof (hubhuf), von dem einem Pfund Geld fällig ist, von ihm als Lehen besitzt. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 94v. Kopie (14. Jh.); 6. Wilhelm Fuchs (Voys) von Bacharach zeigt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen an, dass er von ihm zwei Weingärten zu Bacharach zu Lehen hat, einer heißt in der hobestad, der andere an dem manewerke. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 94v. Sg. des Ausst. Kopie (14. Jh.); 7. Die Brüder Henne und Jakob Goldeln 3) zeigen dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen die Lehen an, die sie von ihm zu Schneppenhausen besitzen: das Gericht auf den Hufen und den halben Zehnten, 8 1/2 Malter Korn mit gehäuftem vierten Simer, die ihnen an den Main (an das waßer) zu führen sind, eine Mark am 10. November (uff sencte Mauriciustage) fällig, beim Tode eines Hübners das Besthaupt und 17 Faßnachtshühner von den Höfen, die zu ihren Hufen gehören, sie seien umzäunt oder nicht. Geht das Dorf zugrunde, kann man die Einwohner zwingen, es wieder aufzubauen. Schließlich erhalten sie noch 17 Fuder Scheitholz (schide), die ihnen gleichfalls an den Main zu führen sind. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 148v. Kopie (frühes 15. Jh.); 8. Heinrich Groschlag (Grayslog) zeigt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen das Lehen an, das er von ihm empfangen hat, was er innerhalb eines Monats nach der Belehnung tun sollte: es ist ein Hof zu Darmstadt mit Zubehör. Erfährt er von weiteren Lehen, wird er sie gleichfalls schriftlich anzeigen. - D. sub sigillo Heinrici dich Grayslog de Dippurg. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt K Kopiar fol 93 Kopie (14. Jh.); 9. Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen verleiht Engelhard v. Hirschhorn die Hälfte des Dorfes Hoffenheim (Hof-) mit der Mühle dortselbst, wie es Engelhard und seine Vorfahren bisher vom Grafen und dessen Vorfahren zu Lehen hatten. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, Hirschhorner Kopiar fol. 11 v. Kopie (spätes 15. Jh.); 10. Die Brüder Frank, Walter und Georg v. Hohenstein (Hoin-) zeigen die Lehen an, die sie von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen besitzen: zehn Malter Weizen Limburger Maßes zu Niedertiefenbach, zehn Malter Hafer Dorfmaßes, zehn Schilling Pfennig und zehn Hühner ebendort und ein Viertel am Gericht zu Holzhausen. - Frank siegelt für sich und seine Brüder. Ausf. Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rv. (um 1400): Francke, Walter, Jorge v. Hoensteyn. Mit abh. Sg. von 2,5 cm Durchm. Im Sgf Schild mit Nesselblatt. Umschrift: + S(igillum) Franconis de Hoi(n)stein. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 69 (hiervon der Rv.) Kopie (um 1400); 11. Ritter Werner der Kleine zeigt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen die Lehen an, die er von ihm zu Frankfurt in von Baden 4) und des Herren v. Magenheim 5), dessen Diener Werner ist, empfangen hat, damit er darüber die ihm versprochene gräfliche Urkunde erhält. Die Lehen sind: ein Drittel des Dorfes Michelfeld mit Leuten, Gütern, Vogtei und was in die Mark gehört. Werner bittet, die Belehnungsurkunde durch diesen Boten zu übersenden. - D. sub meo sigillo. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 93 v. Kopie (14. Jh.); 12. Hartmut v. Kronberg schreibt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen, sich nicht bewußt zu sein, dass der Hof mit dem zugehörigen Gut zu Raunheim (Row-) vom Grafen zu Lehen geht und er ihn von ihm empfangen hat, er hätte ihn sonst mit den anderen Lehen angezeigt. Erfährt er noch von solchen, wird er sie mitteilen. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt K Kopiar fol. 91v Kopie (14. Jh.); 13. Blewin v. Mandel (Mannedal) zeigt die Lehen an, die er von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen zu Schneppenhausen besitzt: 8 1/2 Malter Zehnthafer, 8 1/2 Malter Beedekorn, eine Mark Geld, 17 Fuder Holz nach Rüsselsheim (Ruzelns-) an den Main, die Hälfte der von den Hübnern fälligen Besthäupter, die Hälfte der von den Hufen fälligen Faßnachtshühner, das halbe Hufengericht, den halben kleinen Zehnten. Diese Hälfte haben seine Gemeiner 6) im Dorf Schneppenhausen zu gleichen Teilen. - D. sub meo sigillo. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt K Kopiar fol. 92 Kopie (14. Jh.); 14. H(einrich), Gemeiner (teilacker) v. Massenbach, teilt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen mit, dass er von ihm zu Diedelsheim (Dietens-) folgende Lehen besitzt: 9 1/2 Malter Korn, 9 1/2 Malter Hafer, 17 Hühner, fünf Gänse, 4 1/2 Pfund Öl, 16 Schilling Heller weniger vier Heller und 1/2 Viertel Salz jährlich sowie ein Achtel an der Vogtei des Dorfes. Ausf Staatsarchiv Marburg, Hess. Lehnsreverse v. Massenbach. Rv.: 1. (spätes 14. Jh.): Massenbach. 2. (um 1430): Teilacker von Massenbach. Mit abh. Sg, von 3,1 cm Durchm. Es zeigt im Sgf, einen Schild mit zwei Balken. Umschrift: + S(IGILLUM) H(EINRICI) D(I)C(T)I DE MAZSE(N)BACH. Ausf. Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 105 (hiervon Rv. 2) Kopie (14. Jh.); 15. Walter v. Michelfeld bekundet, dass er von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen ein Achtel des Zehnten zu Michelfeld und Eichtersheim als Lehen erhalten hat. Es siegelt für ihn Dietrich v. Angelach. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 93v.-Kopie Kopie (14. Jh.) - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 326 (um 1430); 16. Johann, Pfarrer zu Michelfeld, und sein Gehilfe (geselle) Pfaffe Heinrich, Frühmesser, bezeugen dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen unter Eid, von all ihren Untertanen, Edlen und Bauern, erfahren zu haben, dass Kirchsatz und Güter des Dorfes Michelfeld Lehen des verstorbenen GrafenWilhelm,Vaters des genannten GrafenWilhelm, gewesen sind. - Sg. der Ausst. - Sie haben auch zwei der Ältesten und Kundigsten aus der Gemeinde zu ihm gesandt, die ihm im Auftrage der Gemeinde bezeugen sollen, dass es so ist. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 98v. (ohne den letzten Satz) Kopie (14. Jh.). - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 324 Kopie (um 1430). - Kasseler Repertorium III S. 36; 17. Johann v. Odernheim und sein Bruder zeigen die Lehen an, die sie von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen besitzen: die Hälfte des Gerichtes Schneppenhausen, den halben Zehnten, acht Malter Korngülte und eine Mark Geldgülte daselbst. - Da der Ausst. kein eigenes Sg. hat, siegelt ~Junker Siegfried Schneeberg (Sne-). Ausf. Staatsarchiv Marburg, Katzenelnbogen. Rv.: 1. (um 1400): Johan von Odernheim. 2. (um 1430): regisrtrata. Mit abh. unkenntlichem Sg.-rest. - Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 148 v. (hiervon der Rv. 1) Kopie (um 1400). - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 322 (hiervon der Rv. 2) Kopie (um 1430); 18. Triegel v. Öwisheim (Auwens-) bekundet infolge dringender Verhinderung infolge einer Fehde schriftlich unter Eid, dass er von Graf Wilhelm v. Katzenelnbogen ein Drittel des Dorfes Michelfeld zu Lehen empfangen hat und es für die Kinder seiner Schwester trägt. Er hat von seinen Vorfahren gehört, dass ihr gesamter Besitz zu Michelfeld Lehen Graf Wilhelms ist.- Siegler: Ausst. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 92v. Kopie (spätes 14. Jh.) - Staatsarchiv Koblenz, K. Kopiar 325. Kopie (um 1430); 19. Ritter Schilling von der Hallen teilt dem [Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen mit, dass er folgende Lehen von ihm besitzt: sieben Morgen Land und zwei Hufen, 34 Morgen B(r)uch, 4 1/2 Malter Roggen, 1/2 Malter Weizen, 10 1/2 Malter [Hafer], ein Pachtgut, drei Pfennig und 14 Schilling Pfenniggülte und 2 Schilling und 25 Hühner, dazu sieben Geschworene (gesvoren), die in den Hof gehören und jährlich dreimal (des dinstagis allewege nach dem gesvoren mandage und ummers) dingen und von jedem Ding fünf Schilling, das sind 15 Schilling, geben. Er bittet den Grafen über diese Güter seiner Schwägerin (.svegern) Katharina v. Hespenstein, der sie gehörten, eine Urkunde. auszustellen, wie er (Graf Wilhelm) es versprochen hat, damit Katharina, der Schilling diese Güter verpachtet hat, dieselben ruhig (geroit und gerast) und widerspruchslos als Leibzucht auf Lebenszeit besitzt. - Rückseitig aufgedr. Sg. des Ausst. Ausf. Staatsarchiv Darmstadt, K. Kopiar fol. 93. Kopie (14. Jh.); 20. Gelfrit Schraz v. Ilvesheim (Ulvs-) zeigt dem Grafen Wilhelm die Lehen an, die er von ihm besitzt: zwei Teile (.Zwozal) des Weinzehnten in der Gemarkung zu Bechtolsheim und zwei Teile des kleinen Zehnten innerhalb der Bannzäune ebendort. Staatsarchiv Darmstadt K. Kopiar fol 94v Kopie (14. Jh.); 21. Waldemar von Waldemar (!) teilt dem Grafen Wilhelm v. Katzenelnbogen auf dessen Aufforderung hin die Lehen mit, die er von ihm empfangen hat. Es sind 10 1/2 Morgen Weinberge und Äcker in der Gemarkung von Bechtolsheim. - Rückseitig aufgedr. Sg. des Ausst. Ausf. Staatsarchiv Dar...
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
1) Die hier zusammengefassten undatierten Stücke gehören überwiegend in die erste Zeit der Regierung Graf Wilhelms II. also in das Jahr 1332, da die Neubelehnung der Katzenelnbogener Mannen nach dem Herrenfall, der mit dem Tode Graf Wilhelms I. am 18. Novomber 1331 eingetreten war, durch den neuen Herren rechtens unmittelbar anschließend zu erfolgen hatte und, wie die einzelnen Stücke dartun; auch erfolgt ist; 2) Es handelt sich zumeist um persönliche, generelle Belehnungsakte, die als solche nicht beurkundet wurden, da für die Ausfertigung der Belehnungsurkunde zunächst die schriftliche Anzeige der einzelnen Lehnsstücke vom Belehnten gefordert wurde. Die hierauf bezüglichen Stücke sind, soweit sie undatiert sind (was für die meisten zutrifft), als eine inhaltlich gleichartige und daher zusammengehörige Gruppe trotz ihrer verschiedenartigen Überlieferung aus praktischen Gründen hier zusammengefasst worden; 3) Ob Goddelau? Doch sind die Adligen von Goddelau bisher nur von 1252-91 nachgewiesen (Müller OI 229); 4) Es handelt sich um die Frankfurter Kaisertage vom 27. und 28. Januar 1332, auf denen die Grafen v. Katzenelnbogen und die Markgrafen von Baden zusammen waren (vgl. Demandt: Regesten zu den Katzenelnbogener Urkunden S 256 Nr. 780, S 257 781); 5) Vgl. Demandt: Regesten zu den Katzenelnbogener Urkunden S. 270 Nr. 823; s) Vgl. Oben Absatz 7 und unten Absatz 17
Repräsentationen
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