1566

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1566

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1553 Februar 23
Original dating Original dating
Gebenn inn unnser stadt Fulda Donnerstags nach cathedra Petri im funftzehenhundertenn drey unnd funfftzigstenn ihar

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er seinen Untertan Werner Wolmecher aus Reppich (Roepich) und dessen Ehefrau Anna auf deren Bitte hin nach fuldischem Lehnsrecht mit einem Haus samt Zubehör dauerhaft belehnt hat. Dieses Haus hat Werner von Johann (Hans) Glitsch, Zentgraf von Weyhers, gekauft. Der Zentgraf verzichtet auf alle Ansprüche auf dieses Haus. Werner ist für die bauliche Instandhaltung und die Erhaltung des Hauses als Ganzes verantwortlich. Jährlich muss er dem Abt an Michaelis [September 29] zwei Schock Geld, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot (schonbroth), zwei Böhmische [Groschen] für Naturalbesoldung (ingeschneidt), zwei Sommerhähne und ein Fastnachtshuhn zahlen. Zusätzlich muss er fünf Tage Handdienst leisten sowie Folge, Steuer und Empfang und bei Heimfall des Lehens Lehnrecht und Handlohn zahlen. Steigt der Wert des Hauses, werden auch die Abgaben erhöht. Die Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Sealer Sealer
Abt Wolfgang
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark beschädigt)

Information / Notes


Additional information Additional information
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.

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