1566
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1566
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1553 Februar 23
Originaldatierung
Originaldatierung
Gebenn inn unnser stadt Fulda Donnerstags nach cathedra Petri im funftzehenhundertenn drey unnd funfftzigstenn ihar
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachkommen, dass er seinen Untertan Werner Wolmecher aus Reppich (Roepich) und dessen Ehefrau Anna auf deren Bitte hin nach fuldischem Lehnsrecht mit einem Haus samt Zubehör dauerhaft belehnt hat. Dieses Haus hat Werner von Johann (Hans) Glitsch, Zentgraf von Weyhers, gekauft. Der Zentgraf verzichtet auf alle Ansprüche auf dieses Haus. Werner ist für die bauliche Instandhaltung und die Erhaltung des Hauses als Ganzes verantwortlich. Jährlich muss er dem Abt an Michaelis [September 29] zwei Schock Geld, zwei Böhmische [Groschen] für ein Festbrot (schonbroth), zwei Böhmische [Groschen] für Naturalbesoldung (ingeschneidt), zwei Sommerhähne und ein Fastnachtshuhn zahlen. Zusätzlich muss er fünf Tage Handdienst leisten sowie Folge, Steuer und Empfang und bei Heimfall des Lehens Lehnrecht und Handlohn zahlen. Steigt der Wert des Hauses, werden auch die Abgaben erhöht. Die Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler
Siegler
Abt Wolfgang
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (stark beschädigt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Repräsentationen
Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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