Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1325

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1498 März 31
Originaldatierung Originaldatierung
Gegebenn nach Cristi unnsers liebenn Herrn gebortt als man schreyb tusentvierhundertachtunndnuntzig uff Sampstag nach dem Sonntage Letare genant

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Erasmus (Asmus) von Baumbach als Erbanwärter (erbwartend) seiner verstorbenen Ehefrau Margarete (Margreth) von Haun, Elisabeth (Else), Witwe des Wilhelm von Haun (Huene), und Wilhelms und Elisabeths Tochter Eyla (Eyle) bekunden für sich und ihre Erben, dass sie dauerhaft (totdkaueff) und im Einklang mit geistlichem und weltlichem Recht sowie dem Gewohnheitsrecht den Anteil des verstorbenen Wilhelm von Haun an der Burg Haun mit allen Rechten und allem Zubehör ihrem Schwager und Vetter Georg von Haun (Jorg von Huene) für 1000 rheinische Gulden Frankfurter Währung verkauft haben. Die Aussteller verzichten auf diese Güter und alle damit verbundenen Rechte und Ansprüche zu Gunsten von Georg von Haun und seinen Erben. Alle Urkunden über die betreffenden Güter werden Georg übergeben. Urkunden, die später gefunden werden, sollen keine Gültigkeit mehr besitzen. Georg erhält die Verfügungsgewalt über alle Güter. Die Aussteller schwören und geloben an Eides statt, alle Vereinbarungen einzuhalten und ihnen nicht zuwiderzuhandeln. Sie verzichten auf geistliche und weltliche Rechtsmittel und besonders auf das Frauen betreffende Recht Senatus Consultum Velleianum. Siegelankündigung. Elisabeth von Haun bittet ihren Bruder Johann (Hans) Knorr und ihren Onkel Georg (Jorge) Witzthuem, für sie zu siegeln. Eyla von Haun bittet ihren Vetter [?] Johann (Hans) Knorr und ihren Onkel [?] Wilhelm von Haun, für sie zu siegeln. Johann, Georg und Wilhelm siegeln, ohne dass dies zu ihrem Schaden ist. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2, [[jpg:hstam/Urk. 75/Urk. 75 Reichsabtei Fulda 1498 Maerz 31 3.Siegel von links Avers.jpg|Avers ...
Siegler Siegler
Erasmus von Baumbach, Johann Knorr, Georg Witzthuem, Wilhelm von Haun
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (teilweise abgerieben, Siegel Nr. 4 beschädigt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Das Senatus Consultum Velleianum ist ein Senatsbeschluss des 1. Jahrhunderts nach Christus, der die Geschäftsfähigkeit von Frauen zu ihrem eigenen Schutz einschränkt^; zur Rezeption im Mittelalter Lehner, Senatus Consultum Velleianum.
In der Siegelankündigung werden nur vier Siegler genannt, an der Urkunde hängen hingegen fünf Siegel. Johann Knorr wird allerdings zweimal in der Siegelankündigung erwähnt. Leider lässt sich bei den fünf angehängten Siegeln nicht mehr erkennen, ob Johann sein Siegel zweimal angehängt hat oder das fünfte Siegel von einer anderen Person stammt.
Vgl. hierzu auch Nr. 1319.

Repräsentationen

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