496
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 15, 496
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Mater und Konvent zu Ahnaberg nehmen Peter Scherer zu einem Propste an
Datierung
Datierung
1520 Oktober 4
Originaldatierung
Originaldatierung
Uff donnerstag nach Michel, anno 1520.
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Mater und Konvent zu Ahnaberg (Anenberga) nehmen Peter Scherer zu einem Propste an. Der Propst soll alle alten und neuen Zinsen und Renten des Klosters an Geld und Korn in Dörfern und Städten einnehmen, und wo die Meier nicht bezahlen, Pfänder einbringen und sich so verhalten, daß die Mater seinen ernsten Eifer erkennt. Was er einmahnt, soll er alsbald der Prokuratorin übergeben. Alle Früchte aus der Scheuer, aus den Mühlen und von den Dörfern soll er auf den Kornboden im Kloster schaffen lassen und nichts zurückbehalten ohne Wissen der Mater. Er soll kein Gesinde mieten ohne Wissen und Beisein der Mater, desgleichen diese nicht ohne ihn. Er soll kein eigenes Pferd in der Jungfrauen Stalle haben. Sonnabends, und wenn es nötig ist, soll er Fleisch, Eier, Käse u. anderes kaufen, wobei er zum Tragen einen Knecht: Schmied, Bäcker oder Kellner mit sich nehmen darf. Wöchentlich soll er mit der Prokuratorin abrechnen über Ausgaben und Einnahmen. Eisen, Leder und neue Schuhe sollen sämtlich im Kloster sein, und der Propst soll Buch darüber führen, wem ein jedes Paar Schuhe gegeben ist, und wann sie dem Gesinde gegeben sind. Von den Häuten und dem Leder sollen der Gerber (lober) und die Prokuratorin je eine Kerbe haben. Jeden Abend soll der Propst mit dem Hofmann die Arbeiten des folgenden Tages im Hause, Felde und Holze bereden, er soll auch im Ackerhause und in der Scheuer Drescher und Futterer beaufsichtigen und sorgen, daß das Ackerhaus nachts verschlossen ist, er soll auch in den Mühlen nach dem Rechten sehen und alle Nächte auf dem Hofe schlafen, er sei denn zum Nutzen des Klosters ausgeritten. Er soll darauf achten, daß die Güter auf den Dörfern nicht geteilt und verpfändet werden. Bekommt der Propst Streit mit der Mater, soll er selbst mit ihr reden und es nicht in der Stadt verbreiten, desgl. soll die Mater tun. Er soll alle Hausgeräte: Säcke, Hacken, Schippen, Äxte, Spaten bewahren und darüber Buch führen. Sein Lohn beträgt 10 Gulden, dazu Schuhe und Stiefel, und er erhält einen Weinkauf von je einem Gulden nur beim Austun der Grabmühle und der Mühle in der Neustadt.
Rückvermerk
Rückvermerk
gleichzeit. Rubrum.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfert. Papier als Kerbzettel, an dem Schnittrande die Worte: Covent Scherer Probest.
Druckangaben
Druckangaben
Regest Schultze Nr. 550 – S. Anhang Nr. 16.
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Altes Repertorium Seite/Nr.: 142,254
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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