241/241 (in)

Complete identifier

HStAD, A 1, 241/241 (in)

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Wimpfen: König Wenzel erlaubt den Städten Heilbronn und Wimpfen, sich durch Bürgermeister und zwei ihrer Räte gemäß dem bei ihnen geltenden Recht zu verantworten, wenn jemand Forderungen ihnen gegenüber erhebt. Wenn sie, ohne es zu wissen, einen Ächter in ihrer Stadt aufnehmen, soll ihnen kein Nachteil daraus entstehen. Beide Städte dürfen, wenn sie es für notwendig erachten, Brücken über den Neckar schlagen und Fischwehre (vach) errichten; ausgenommen sind Mauern und Gräben, die sie nur mit besonderer Erlaubnis bauen dürfen. Der Aussteller bestätigt den beiden Städten alle Gnaden, Freiheiten, Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten, die sie von ihm und seinen Vorgängern im Reich, Königen und Kaisern, erhalten haben.
Dating Dating
1398 Januar 21
Original dating Original dating
1398, St. Agnetentag
Former identifier Former identifier
A 1 Wimpfen, 1428-02-27 A und B

Provenance


(Previous) provenances (Previous) provenances
Wimpfen, Stadt

Notes (charter)


Sealer Sealer
Aussteller
Formal description Formal description
Inseriert in: 241/241 (1436 März 15).

Representations

Type Name Access Information Action
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Original Urkunde Show details page