241/241 (in)
Vollständige Signatur
HStAD, A 1, 241/241 (in)
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Wimpfen: König Wenzel erlaubt den Städten Heilbronn und Wimpfen, sich durch Bürgermeister und zwei ihrer Räte gemäß dem bei ihnen geltenden Recht zu verantworten, wenn jemand Forderungen ihnen gegenüber erhebt. Wenn sie, ohne es zu wissen, einen Ächter in ihrer Stadt aufnehmen, soll ihnen kein Nachteil daraus entstehen. Beide Städte dürfen, wenn sie es für notwendig erachten, Brücken über den Neckar schlagen und Fischwehre (vach) errichten; ausgenommen sind Mauern und Gräben, die sie nur mit besonderer Erlaubnis bauen dürfen. Der Aussteller bestätigt den beiden Städten alle Gnaden, Freiheiten, Gewohnheiten, Privilegien und Handfesten, die sie von ihm und seinen Vorgängern im Reich, Königen und Kaisern, erhalten haben.
Datierung
Datierung
1398 Januar 21
Originaldatierung
Originaldatierung
1398, St. Agnetentag
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
A 1 Wimpfen, 1428-02-27 A und B
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Wimpfen, Stadt
Vermerke (Urkunde)
Siegler
Siegler
Aussteller
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Inseriert in: 241/241 (1436 März 15).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Nutzungsdigitalisat | TIF | Detailseite anzeigen | ||
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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