Vollständige Signatur

HHStAW, 137, U 388

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Schultheiß Gerhard Wolf und vierzehn Schöffen zu Mosbach und Biebrich beurkunden, daß ihr Mitbürger Peter Pfeil, der seine Hofreite mit derjenigen von Hans Naubern und Ehefrau Anne getauscht und daher gegenüber Konrad Rumpheld, Präsenzmeister und Landgerichtsschreiber der Herrschaft Idstein, und dessen Frau Anna Christine eine Schuld von 100 Gulden mitübernommen hatte, den letzteren nun benannte Weingärten und einen Garten zu Unterpfand setzt, wofür er die Schuld noch einige Jahre anstehen lassen darf. Konsens: Johann Friedrich von Stockheim, wiesbadischer Amtmann. Siegler: Aussteller mit dem Gerichtssiegel.
Datierung Datierung
1599 Januar 29 [a.St.]
Originaldatierung Originaldatierung
geschehen montags vor purificationis Marie den 29. Ianuarii 1599 [=a.St.]

Vermerke (Urkunde)


Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, anhängendes Siegel ab, Rückvermerk 1686

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Urkunde Detailseite anzeigen