72/1
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HStAD, E 3 A, 72/1
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Verordnung: In die Festung Gießen wird nicht mehr so viel Brennholz zum Verkauf eingebracht, sondern von Bürgern u. a. von außerhalb des Landes Holz zum Verkauf in Gießen eingeführt, wovon man gegen die alte Gewohnheit keine Scheiter bei der Wache abwerfen will. Es ist daher Brennholzmangel bei der Garnison zu befürchten. Da es aber in allen Garnisonen üblich ist, von jedem Wagen Holz ein Scheit abzuwerfen, wird dies auch für Gießen bestätigt
Life span
Life span
Darmstadt, 1709 August 1
Place of finding (sheet / page)
Place of finding (sheet / page)
Seite 323-324
Notes
Descriptors
Descriptors
Gießen:Brennzholz
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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