82/40

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HStAD, E 3 A, 82/40

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Title Title
Verordnung: Über die noch unbezahlten Löhnungs-Guthaben an Untertanen aus dem russischen Feldzug sind Listen aufgestellt worden. Erbberechtigte Untertanen können die Auszahlung schriftlich unter Nennung von Namen und Truppenteil des betreffenden Soldaten anfordern. Wenn der Soldat in der betreffenden Liste aufgeführt ist, wird die Auszahlung an berechtigte Personen erfolgen
Life span Life span
Darmstadt, 1838 März 30

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