Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1421

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1511 Juni 11
Originaldatierung Originaldatierung
Uf heut Mitwochen nach sanct Bonifacien tag anno Domini millesimoquingentesimo undecimo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg[-Schleusingen] bekundet, dass er einen Vergleich zwischen Johann [I.] von Henneberg, Abt von Fulda, und Abgesandten der gemeinen Ritterschaft der Buchonia (in der Buchenn) wegen des Streits über den Vertrag der Ritterschaft gestiftet hat. Nach langen Verhandlungen ist man übereingekommen, dass die Ritterschaft bis zum Sonntag nach Jakobis [1511 Juli 27] über die Annahme der zwei ausgehandelten Artikel entscheiden und dies Wilhelms Hof mitteilen soll. Der Abt von Fulda soll im Anschluss daran von Wilhelm über die Entscheidung informiert werden. Die beiden Artikel besagen, dass alle Beteiligten (wir alle samptlich unnd sunderlich) den Abt und das Kloster von Fulda als Landes- und Lehnsherrn (lands unnd lehensfursten) anerkennen und die bisher gehandthabte Anrufung eines Obmanns oder die Benennung von Schiedsleuten ausgeschlossen wird. Die Urkunde liegt in zweifacher Ausfertigung vor. Ankündigung des Sekretsiegels. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler Siegler
Graf Wilhelm [IV.] von Henneberg[-Schleusingen]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, auf der Rückseite aufgedrücktes Papiersiegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen