1228
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1228
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1487 Mai 14
Originaldatierung
Originaldatierung
Geben uff Mantagk nach dem Sontage Cantate anno Domini millesimoquadeingentesimooctoagesimoseptimo
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, und die Vettern und Brüder Dietrich (Diether), Wilhelm, Konrad (Contz), Gawain (Gauwe) und Sebastian (Bastian) von Lüder (Lütter) bekunden: Der Abt hat für seine [Wasser-]Burg Neuhof den großen Weiher erneuern und damit den Graben um die Burg ausbessern lassen. Dadurch ist den von Lüder an ihrem Hof hinter der Burg in der Neustadt und an einer Wiese an der Steina [?], die zum Gut (Kregken [?]) gehört, sowie insbesondere den Brüdern Wilhelm, Konrad, Gawain und Sebastian von Lüder an einem Gartenstück hinter dem Haus des (Hagken [?]), durch welches die Flutrinne in den Weiher gezogen wurde, und an einem Flecken Land, das nun mitten im Weiher liegt und von dem den Brüdern von ihren Eltern erblich ein Drittel gehörte, Schaden entstanden. Daher haben sie sich aus freiem Willen und mit Rat der Ihren und ihrer Freunde auf einen gegenseitigen erblichen Tausch (abwechsel) geeinigt. Danach soll dem Abt zu Burg und Amt Neuhof in Zukunft der genannte Hof der von Lüder mit allem Zubehör gehören, der ihnen jährlich zehn Viertel Getreide eingebracht hat; davon ausgenommen ist die Wiese oberhalb von Mittelkalbach (Mittelkalbe), gelegen zur Schmiede [?] (tzur Smitten). Den von Lüder soll dafür erblich der Hof der Herrschaft von Fulda mit allem Zubehör ohne Ausnahme gehören, der in Neuhof in der Neustadt bei dem Haus (Kragken [?]) liegt, auf dem jetzt Berthold (Dolle) Jaen sitzt und wovon bisher der Herrschaft Fulda jährlich neun Viertel Getreide gegeben wurden. Diesen Hof sollen die von Lüder als Edelmannssitz und gefreiten Hof vom Abt von Fulda zu Lehen innehaben, so wie sie auch den anderen Hof innehatten. Da der lüdersche Hof ein Viertel mehr leistet als der fuldische Hof, soll den von Lüder als Kompensation - auch für den erlittenen Schaden - als Zubehör ihres neuen Hofs die zuvor genannte Wiese zur Schmiede [?] gehören, wie sie auch zu ihrem früheren Hof gehört hat und nun von dem Tausch ausgenommen wurde; außerdem eine Wiese (wiseflegk) in Steinbach, die Berthold (Dolle) Jaen als besonderes Gut innehatte und davon dem Abt Johann jährlich zehn Böhmische [Groschen] gezahlt hat; die Wiese hat zuvor nicht zu dem fuldischen Hof gehört. Die genannten Höfe sollen die beiden Parteien in erblichem Wechsel nutzen und von der nächsten Brache an ihre Hofleute zu den getauschten Höfen schicken (wiesen). Sollten die von Lüder oder ihre Erben das Haus mit dem gemauerten Fundament (mit dem steynfussz), das nun dem Fuldaer Abt überlassen wird, abbrechen und auf dem getauschten Hof bauen wollen, soll der Abt ihnen Abbruch und Bau gestatten. Die vorliegende Urkunde ist zweifach ausgefertigt worden. Siegelankündigung von Abt Johann, dem Konvent von Fulda, Dietrich von Lüder und Gawain von Lüder. Walter von Ebersberg genannt von Weyhers siegelt für Wilhelm, Konrad und Sebastian von Lüder. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 2, Avers 3, Avers 4, Avers 5)
Siegler
Siegler
[Abt Johann]
Konvent von Fulda
Dietrich von Lüder
Gawain von Lüder
Walter von Ebersberg genannt von Weyhers
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, fünf mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 fehlt, Siegel Nr. 2, 3 und 4 beschädigt)
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Original | Detailseite anzeigen | ||
| Nutzungsdigitalisat | JPG |
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