378
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 18, 378
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Erwerb von Gütern und Gefällen in verschiedenen Orten durch den Küster Johann von Leimsfeld
Datierung
Datierung
1365 September 29
Originaldatierung
Originaldatierung
Ano domini 1365 in die sancti Michahelis archangeli
Alte Archivsignatur
Alte Archivsignatur
Urk. A II Kl. Cappel 1365 Sept. 29
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Abt Heinrich, Prior und Konvent des Stifts Cappel Prämonstratenserordens bekunden, daß sie folgende Güter und jährliche Einkünfte, sowohl an Getreide als auch an Geld (tam bladi quam pecunie), die sie für sich und ihre Nachfolger erwarben, mit dem Geld ihrer Chorherren und Chorfrauen und anderer ihnen nahestehender Personen (cum pecunia fratrum ac sororum ac aliorum familiariorum nostrorum) bezahlt haben: 1. die ehemals den Stiftsbrüdern Konrad Erlebach und Konrad gen. Reynbrachtis gehörenden Güter in Siebertshausen (Syfrithusin) mit allem Geldzins, nämlich dem Cappel fälligen Hubengeld, welche Bruder Johann von Leimsfeld (Lymisfelt), der jetzige Küster, für 64 lb.d. erworben und bezahlt hatte; dazu hatten Bruder Bertold Mannshaupt (Manshoubit) 9 lb.d. und Bruder Wigand Monich 18 lb.d. begesteuert. 2. die von dem gleichen Küster für 20 lb.d. erworbenen Güter in Leimsfeld (Lumesfelt); die Hälfte der Kaufsumme, 10 lb.d., stiftete Bruder Johannes Rode. 3. eine ebenfalls von Johann von Leimsfeld bei Ritter Bernhard von Dalwigk d.Ä. (apud Bernhardum de Talwiig militem seniorem) in Dillich (Dyliche)für 60 lb.d. erkaufte Fruchtrente von 5 Maltern; von der Summe zahlte Schwester Kunigunde 12 lb.d. für 1 Malter Korn und Hafer, das der Schwester Isentrud jährlich zusteht, und Bruder Heinrich Tulstete fügte von den genannten Einkünften 3 Malter Korn und Hafer hinzu. 4. die von dem genannten Küster bei den Rittern und Brüdern Konrad und Bernhard von Dalwigk für 108 lb.d. erworbenen 4 Malter und 5 lb.d. aus deren Gütern und Gefällen im Dorf Dillich; Johanns Brüder Gerlach und Gottfried von Leimsfeld gaben dazu 60 lb.d. h, desgleichen Mechthild von Leimsfeld 6 lb.d., Mechthild von Lüder (Lutere) 4 lb.d., Albrad und Gisela (Gyssele) 12 lb.d. und Frau (domina) Liebe von Heimbach 25 lb.d. 5. die von Johann von Leimsfeld erworbenen 2 Malter Korn und Hafer und 28 lb.d. von den Gütern der Brüder von Urff (Vrphe) in Trockenerfurth (Trockin Erphorte); Bruder Heinrich Tulstede stiftete 24 lb.d. 6. die ebenfalls von dem gleichen Küster bei Wigand Hochgemut und dessen Erben erworbenen 30 lb.d. für jährliche Einkünfte, nämlich 3 Malter Teysaer Maßes, sowie einen Zins von 10 s. mit 5 lb.d. bei einem Mann namens Ludenrode (apud dictum Ludenrode) in Verna. Alle erwähnten Güter, Zinsen und Gefälle weist der Abt zum immerwährenden Gebrauch den Brüdern und Freunden des Stifts zu. Jede dieser Personen soll von den genannten Einkünften gemäß der Höhe des jeweils gestifteten Geldes seinen lebenslangen Anteil erhalten. Nach dem Tod der einzelnen Stifter gehen die Gefälle in die Verfügung des Stifts über. Auch soll nach Anordnung jener Personen eine ewige Messe durch die Brüder vor dem Altar der 10000 Jungfrauen und dem Katharinenaltar täglich gefeiert werden. Es ist ferner beschlossen, daß zu dieser Messe von den genannten Einkünften der jeweilige Ministrator 8 lb. Hessischer d. jährlich gibt und dem Wein und Geleucht verwaltenden Küster 1 lb.d. Obendrein sind folgende Feste mit Totengedächtnis vom Konvent und den Nachfolgern des Abtes im Chor zu feiern: Kathar. v., Conc. BMV, Antonii conf., Blasii mr., Doroth. v., Transl. Elisab., Joh. ante portam latinam, 10000 mr., Margar. v. sowie die memoria Michaelis und aller heiligen Engel, wozu den Brüdern im Refektorium jeweils eine Pietanz zu reichen ist. Zu jeder Quatember haben gemäß der Gewohnheiten des Stifts für dessen Wohltäter alle anwesenden Priester das Totenoffizium mit Vigilien und Messen feierlich zu begehen. [Folgen weitere Bestimmungen zu Pietanz und Geleucht].
Rückvermerk
Rückvermerk
(15.Jh.) Ad altare sancte Katherine uirginis viii libras denariorum et alia ut littera dicit. (16.Jh.) Syfirtshaußen
Zeugen
Zeugen
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Siegler
Siegler
die Ausst. (Abt und Konvent)
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausf. Perg., der untere Rand bis zur Mitte der letzten Zeile abgeschnitten. - Sg. fehlen
Weitere Überlieferung
Weitere Überlieferung
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Druckangaben
Druckangaben
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Literatur
Literatur
List: Stift Spieskappel (wie Nr.1) S.202 Anm.4, 259, 281, 289
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
[Fortsetzung des Regestentextes:] in Trockenerfurth (Trockin Erphorte); Bruder Heinrich Tulstede stiftete 24 lb.d. 6. die ebenfalls von dem gleichen Küster bei Wigand Hochgemut und dessen Erben erworbenen 30 lb.d. für jährliche Einkünfte, nämlich 3 Malter Treysaer Maßes, sowie einen Zins von 10 s. mit 5 lb.d. bei einem Mann namens Ludenrode (apud dictum Ludenrode) in Verna. Alle erwähnten Güter, Zinsen und Gefälle weist der Abt zum immerwährenden Gebrauch den Brüdern und Freunden des Stifts zu. Jede dieser Personen soll von den genannten Einkünften gemäß der Höhe des jeweils gestifteten Geldes seinen lebenslangen Anteil erhalten. Nach dem Tod der einzelnen Stifter gehen die Gefälle in die Verfügung des Stifts über. Auch soll nach Anordnung jener Personen eine ewige Messe durch die Brüder vor dem Altar der 10000 Jungfrauen und dem Katharinenaltar täglich gefeiert werden. Es ist ferner beschlossen, daß zu dieser Messe von den genannten Einkünften der jeweilige Ministrator 8 lb. Hess. d. jährlich gibt und dem Wein und Geleucht verwaltenden Küster 1 lb.d. Obendrein sind folgende Feste mit Totengedächtnis vom Konvent und den Nachfolgern des Abtes im Chor zu feiern: Kathar. v., Conc. BMV, Antonii conf., Blasii mr., Doroth. v., Transl. Elisab., Joh. ante portam latinam, 10 000 mr., Margar. v. sowie die memoria Michaelis und aller heiligen Engel, wozu den Brüdern im Refektorium jeweils eine Pietanz zu reichen ist. Zu jeder Quatember haben gemäß der Gewohnheiten des Stifts für dessen Wohltäter alle anwesenden Priester das Totenoffizium mit Vigilien und Messen feierlich zu begehen. [Folgen weitere Bestimmungen zu Pietanz und Geleucht].
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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