Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 22, 198

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Eschwege 1517 April 07
Originaldatierung Originaldatierung
Ex Esschewege VII die Aprilis.
Alte Archivsignatur Alte Archivsignatur
A II, Kloster Cyriacus zu Eschwege

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Frater Arnoldus professione Bursfeldensis, Beichtvater der Nonnen (monialium) zu Esscheweg, an den Dekan der Kirche Heilligenstat, Kommissar des Erzbischofs von Mainz, seinen Freund und Gönner: Auf Befehl der Aebtissin und des Konvents seines Klosters schreibe er ihm hiermit, selbst von seinem Krankenlager aus, abermals in der schon lange schwebenden Sache zwischen den Jungfrauen zu Cella und zu Esschewege. Sie hätten neulich ihren Diener nach Hilligenstadt geschickt, um den Termin wahrzunehmen und gleichzeitig Schriften des Magistrats zu Eschwege zu überbringen. Denn diesem sei die Sache wohl bekannt, daß nämlich der streitige Acker St. Cyriax gehöre. Er, der Dekan, habe versprochen, auf diese Schreiben zu antworten, habe es aber bis jetzt unterlassen und auch vor Gericht die Sache nicht geprüft. Auch hätten die Jungfrauen zu Eschwege bis jetzt keinerlei Rechenschaft in dieser Sache gegeben. Trotzdem hätten sie nun am Palmsonntage [Apr. 05] eine am Mittwoch vorher [Apr. 01] bei dem Dekan ausgebrachte monitio mit Androhung der Exkommunikation erhalten, in diesen 6 höchsten Festtagen bei Strafe der Exkommunikation mit den Jungfrauen zu Cella sich wegen ihrer eigenen Güter auszugleichen, obwohl sie diesen nicht einen Vierling schuldeten. Das Instrument könne nur von den Feinden des Klosters eingegeben sein. Falsche Zeugen seien, wie es hieße, schon zur Hand, das Urteil zu machen. Denn wenn Wigenhuysßen, der Prokurator und Propst zu Cella, und Ricze Hugen zu Eschwege, der unrechtmäßige Besitzer des streitigen Grundstücks seit langer Zeit, und ihre Genossen bei den geistlichen Gerichten diesen Acker gewinnen könnten, dann würden auch sie, die Gegenpartei, das wiedererlangen können, was ihnen Mainz und Hessen genommen hätten. Er schreibe ungeschminkt wie ein Freund zum Freund im Vertrauen auf die Rechtlichkeit des Dechants, so daß er sich noch nicht an die Landesfürstin und ihre Regenten (optimates) gewandt habe. Er hoffe, daß nicht wegen eines jährlichen Zinses von 1 Gans das klösterliche Leben in Eschwege in Frage gestellt werde; denn die Jungfrauen seien entschlossen, nach Westfalen (Westphalia) zurückzukehren, wo sie nicht um eine Gans und um einen Acker zu streiten brauchten. Das möge Gott verhüten. Der Landgraf [!], der dies heilige Werk begonnen und die entfremdeten Güter des Klosters mit päpstlichen Briefen, Bullen und Kommissionen nötigenfalls unter Anwendung des weltlichen Armes zusammengebracht habe, werde das nicht dulden und sein Werk zu schützen wissen. - P. S. Er bittet, die Sache entweder vor das Gericht des Magistrats zu Esschewege, dem die Sache bekannt sei, zu verweisen, da auch der Acker im Stadtbezirk liege, oder den Jungfrauen einen Termin zur Verhandlung vor ihm anzusetzen.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Korrigierte nicht ausgegangene Reinschrift auf Papier.
Druckangaben Druckangaben
Regest: Huyskens Nr. 256.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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