114
Complete identifier
HStAM, Urk. 29, 114
Charter
Identification (charter)
Short regestum
Short regestum
Güterverkauf des Klosters Helmarshausen an Landgraf Hermann d. Ä. von Hessen.
Dating
Dating
1368 Juni 4
Original dating
Original dating
uf den sundach Trinitatis
Former identifier
Former identifier
A II, Kloster Helmarshausen
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Landgraf Hermann d. Ä. von Hessen übernimmt für die Zeit seines Lebens die [in der inserierten Urkunde genannten] Güter nach Aussage der [inserierten] Urkunde, die ihm Abt Hermann und das Kloster Helmarshausen darüber ausgestellt haben und übergibt die Urkunde zur Aufbewahrung an Bürgermeister, Rat und Gemeinde der Stadt zu Grebenstein mit dem Auftrag, sie nach seinem Tod zurückzugeben. ? Inserierte Urkunde von 1368 Juni 3 (des sunnavendes nach pingkesten): Abt Hermann von Helmarshausen, Dekan Konrad und der Konvent verkaufen dem Landgrafen Hermann d. Ä. ihr Gut vor Trendelburg genannt Bredenloy, das Gut Deißen, Gut und Mühle zu Sielen und das Gut Haldungen mit allem Zubehör für 200 Mark Silbers, deren Empfang sie bestätigen. Der Landgraf soll die Güter zu seinen Lebzeiten innehaben. Wenn er stirbt, sollen dem Kloster Helmarshausen von der Verkaufssumme 100 Mark Silbers verbleiben zu einem ewigen Seelgerät des Landgrafen und seine Eltern. Wem der Landgraf die übrigen 100 Mark und diese Urkunde übergibt, der soll die Güter nach seinem Tod besitzen und aus deren Gefällen Korn und andere Einkünfte jährlich zu Michaelis zehm Mark einziehen; was darüber hinausgeht, soll dem Kloster zustehen. Dieses kann jedoch die zehn Mark um 100 Mark wiederkaufen. Ankündigung des Siegels des Kloster Helmarshausen.
Sealer
Sealer
Aussteller
Formal description
Formal description
Ausf. Perg., Schrift durch Wassereinwirkung stark verblasst und stellenweise unleserlich, Siegel hängt an
Representations
| Type | Name | Access | Information | Action |
|---|---|---|---|---|
| Original | Original | Show details page |