51/71

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HStAD, E 3 A, 51/71

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Title Title
Verordnung: Die Domänen-Ankaufskosten für das Hausvermögen sind wie bisher von den dafür bestimmten Fonds zu übernehmen. Auch die entstehenden Nebenkosten sind möglichst zusammengefasst aus diesen Fonds zu begleichen (Ausfertigung drei Mal vorhanden)
Life span Life span
Darmstadt, 1863 Juli 21

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