341

Complete identifier

HStAD, B 3, 341

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1431 Oktober 18
Original dating Original dating
D. quinta feria post Galli a. etc. 31

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Graf Johann v. Katzenelnbogen antwortet Henne [Ulner v. Dieburg] auf seine Bitte wegen der ihm und den Erzhäusern weggenommenen Schweine, dass er ihnen zuvor bei einer Geldstrafe die Nutzung von Mark, Wasser und Weide verboten habe. Da sie dieses Verbot übertreten und ohne seine Erlaubnis ihre Schweine in seine Wälder getrieben hätten, habe er sie ihnen wegnehmen lassen, um dieses Vergehen zu bestrafen. Wollten sie die Schweine wieder haben, so könne das geschehen, wenn sie Bürgen dafür stellten, dass sie für diese Übertretung ausreichende Sühne leisten würden. Wegen aller von ihnen behaupteten Rechte an der Mark und den Wäldern verweise er sie nochmals an das nächste Gerauer Märkerding, das ihnen ihr Recht weisen werde
Formal description Formal description
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K., Landessachen
Printing specifications Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3559

Information / Notes


Additional information Additional information
Am gleichen Tage antwortet Graf Johann Hartmann Ulner auf dessen Schreiben vom 17. Oktober in gleicher Weise. (Konz. ebendort, Ulner v. Dieburg)

Representations

Type Name Access Information Action
Original Urkunde Show details page