261

Complete identifier

HStAD, B 3, 261

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1425 November 1
Original dating Original dating
Under mym ingesiegel uff Allerheylgen dage a. etc. 25

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Hans v. Wolfskehl schreibt dem Grafen Johann v. Katzenelnbogen, dass er gemäß ihre letzten Unterredung zu Rheinfels wegen des Landgerichtes zum Hohlen Galgen den gräflichen Amtleuten geschrieben habe, diese auch das Gericht entboten, dann aber widerrufen hätten und zwar in so kurzer Frist, dass er sich nicht darauf habe einrichten können. Er habe darauf seinerseits Schöffen und Zent an den Landberg entboten, doch seien dazu die gräflichen Amtleute nicht erschienen. Es scheine ihm, als wolle man ihn auf solche Weise hinhalten. Er bitte ihn (den Grafen) daher, die Seinigen auf einen kurzfristig anzuberaumenden Gerichtstag zu schicken und ihm den Termin acht Tage vorher mitzuteilen (Am 11. November (in die Martini a. etc. 25) antwortet der Graf, das er zur Zeit keine Amtleute bei sich habe, die in dieser Angelegenheit unterrichtet seien. Sobald solch zu ihm kämen, werde er veranlassen, dass ein Landgericht einberufen werde, sobald es möglich und wie es seit alters üblich sei. (Konzept ebendort)). Da er das Gericht als Lehen von seinen Eltern her besitze, bitte er, ihm wieder dazu zu verhelfen
Formal description Formal description
Ausfertigung (mit Unterschrift, Außenadresse und Briefsg.-verschluss) Staatsarchiv Darmstadt, Hohler Galgen Rv. (um 1435): 2a littera Johannis Wolffkeln a. 25
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Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3277

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