Vollständige Signatur

HStAD, B 3, 158

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1403 April 30
Originaldatierung Originaldatierung
14[03] secunda feria post dominicam, qua cantatur in ecclesia dei Misericordia domini

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Schultheiß und Schöffen des Gerichts zu Kaub bekunden, dass vor ihnen Heinemann Benzweiler (Bentzwilre) von Kaub bekannt hat, dass er mit Diether v. St. Goar, Pastor zu Groß-Gerau, folgenden Tausch geschlossen hat: Herr Diether hat ihm einen Hengst und 58 Gulden gegeben, wofür er ihm folgende Zinse in der Kauber Gemarkung eingeräumt hat: 18 Schilling, die Else Susels von ihrem Haus am Burgweg zu Kaub gibt, ablösbar mit 20 Gulden jährlich vor dem 24. Juni; neun Schilling, die Hertwin Clamans Sohn von zwei Weingärten unter der Burg und in der Kalkgrube zahlt, abzulösen nach Kauber Erbrecht; neun Schilling, die Klaus Ruddeler von seinem Weingarten im Eldich gibt, abzulösen nach Erbrecht; einen Gulden, den Fritz Hetzel von seinem Weingarten bei Gentz gins Mühle und von seinem Garten daselbst entrichtet, ablösbar jährlich mit zehn Gulden vor dem 24. Juni. Diese Zinse können, sobald Herr Diether oder seine Erben von ihnen einen Gesamtbetrag von 50 Gulden erhoben haben, von Heinemann und dessen Erben mit 50 Gulden abgelöst werden
Siegler Siegler
Siegel der Aussteller
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung Staatsarchiv Darmstadt, Katzenelnbogen; stark moderbeschädigt und aufgez. Siegel ab
Druckangaben Druckangaben
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 6339

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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