Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1740

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1608 Juni 30
Originaldatierung Originaldatierung
Gebenn in unser statt Fulda den dreißigsten Junii im sechtzehenhundert unnd achttenn jahr

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, verkündet für sich und seine Nachfolger, dass er Johann (Hanß) Kirstein, Untertan des Klosters in Hofbieber (Hoffbiebra), und dessen Ehefrau Ottilie sowie allen ihren Erben auf sein Ersuchen hin einen Hof in Hofbieber als Erblehen nach fuldischem Lehnrecht mit allen Rechten verliehen hat. Der Hof umfasst Haus, Hof, Scheune, Vorratsspeicher (gaden), Stallung und Hofreite samt allem Zubehör. Der Hof wurde einst von Konrad (Curt) Kirstein, dem Vater Johann Kirsteins, für 1200 Gulden gekauft. Zu diesem Lehen gehören zahlreiche Äcker, Wiesen und eine Hutweide unterschiedlicher Größe, deren Lage im Folgenden genau beschrieben wird. Johann Kirstein wird verpflichtet, das Lehen in Dorf und Feld in gutem baulichen Zustand zu halten und nicht aufzuteilen. Für dieses Lehen hat er dem Kloster Fulda jährlich an Michaelis [September 29] einen Erbzins zu geben, nämlich acht Viertel Roggen, acht Viertel Hafer, ein Viertel Holzhafer, 16 Böhmische [Groschen] von einem der Äcker sowie ein Frühjahrshuhn (reihun), ein Maß Zenthafer und die zugehörige Gebühr, daneben am Peterstag [Juni 29] zwei Viertel Roggen und zwei Maß Weizen und ebenso viel Hafer. Dazu kommen noch bei Fälligkeit Gefolgschaftsdienste, Steuern und Fahrdienste, wie sie nach Handlohn und Lehnrecht üblich sind. Ankündigung des Sekretsiegels Abt Johann Friedrichs. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Siegler Siegler
[Abt Johann Friedrich]
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Holzhafer bzw. Forsthafer: Abgabe an den Forstherrn für die Waldnutzung oder für einen zu Bauland gemachten Forst, vgl. DRW III, Sp. 641f. und V, Sp. 1480.
Böhmische Groschen werden auch als Prager Groschen bezeichnet.
Bei einem Reihuhn handelt es sich wahrscheinlich um ein im Frühjahr (zur Zeit des Reigens = rei) abzulieferndes Huhn.

Repräsentationen

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