Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1628

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1570 März 1
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehenn inn iar unnd tagk wie obsteht

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Gemeinde in Döllbach (Delbach), vertreten durch Dietrich Bilg (Bilg Diz), Hartmann Budt, Anna Müller, Heinrich (Heintz) Thurmer, Georg Henckel und Johann (Hans) Thurmer als Inhaber der bewirtschafteten Güter, bekundet, dass sie von Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, eine im Folgenden inserierte Urkunde über ihre [abgelösten] Frondienste für das Schultheißenamt in [Büchenberg] erhalten haben. Die genannten Personen sagen für sich, ihre Ehefrauen, Erben und die [nachfolgenden] Inhaber ihrer Güter dem Abt und dem Kloster den Wiederkauf der [abgelösten] Frondienste für das Schultheißenamt zu. Sie versprechen, allen in der Urkunde genannten Bestimmungen nachzukommen. Auf ihre Bitte besiegelt Heinrich Kar, Propst von Thulba und Pförtner (Pfordthernn), ihr Lehnsherr, die Urkunde, jedoch ohne Schaden für sich und seine Nachfolger. Inserierte Urkunde: Balthasar [von Dernbach], Abt von Fulda, bekundet, dass die Bauern aus Döllbach im Amt Neuhof (Newenhoue), die dort Güter bewirtschaften, nämlich Dietrich Bilg, Hartmann Budt, Anna Müller, Heinrich Thurmer, Georg Henckel und Johann Thurmer, folgende Frondienste für das Schultheißenamt in Büchenberg zu leisten haben: die Äcker der dort gelegenen halben Hufe des Klosters drei mal jährlich beackern und im Herbst eggen (egen); den Ertrag (besserung), den der Schultheiß von seinem Hof erwirtschaftet, transportieren (hinausfueren); einen Tag Gras machen; neun Tage Heu machen; neun Tage Hafer mähen; neun Tage Roggen (korn) schneiden; Roggen, Heu und Hafer einbringen; jeder hat zwei Fuhren Holz zu transportieren; den Flachs vom Acker zu den Körben (reussen) und diese transportieren. Für das Ackern und Heu machen haben sie ein Brot, für Düngen, Gras oder Hafer mähen und Roggen schneiden ein Essen erhalten. Alle aufgeführten Frondienste haben die genannten Personen von Abt und Kloster mit 600 Gulden, jeder Gulden im Wert von 42 [Gnacken], auf Wiederkauf abgelöst. Bis zum Wiederkauf haben sie Abt und Kloster einen jährlichen Zins von sechs Gulden zu entrichten. Wenn Abt und Kloster das Schultheißenamt erneut besetzen wollen, haben sie das Recht, die Frondienste ohne Einspruchsmöglichkeit der Verkäufer oder ihrer Nachfahren wiederzukaufen. Der Wiederkauf ist ein Vierteljahr vor Kathedra Petri [Februar 22] anzukündigen. Der jährliche Zins von sechs Gulden ist nach erfolgtem Wiederkauf nicht mehr zu zahlen und diese Urkunde ungültig. Andere Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (Geben in unser stadt Fulda Mitwochens nach cathedra Petri im iar nach Christi unsers Seligmachers gepurt tausent funffhundert und siebennzigstenn). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Heinrich Kar
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Gnacken sind geringwertige Groschen.

Repräsentationen

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