1568

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1568

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1553 Juni 29
Original dating Original dating
Geben inn unnser stadt Fulda Dornstags nach Ioannis Baptistae im funfftzehenhunderten drey unnd funfftzigsten ihare

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Wolfgang [Dietrich von Eusigheim], erwählter und bestätigter Abt von Fulda, bekundet für sich und seine Nachfolger, dass er seinem Untertan Christoph (Stoffel) Schoman aus Ellers (Mellers) und dessen Ehefrau Gele auf deren Bitten hin mit einem Gut mit Zubehör und Ländereien erblich belehnt hat. Es folgt eine Aufzählung der einzelnen Grundstücke und Erträge. Das Gut hat Christoph bisher nach Lassrecht innegehabt. Jetzt wird er von Wolfgang nach fuldischem Lehnsrecht belehnt. Christoph ist für die Instandhaltung des Guts verantwortlich; das Gut muss als Ganzes erhalten bleiben. Ohne Zustimmung des Abtes darf das Gut nicht verpfändet werden. An Michaelis [September 29] muss ein jährlicher Zins an den Abt gezahlt werden. Dieser Zins setzt sich zusammen aus: 2,25 Gulden und neun böhmischen Groschen als Küchenspeise, Holzgeld und Festbrot (schönbroth), zusätzlich zwei Sommerhähne, ein Fastnachtshuhn, anderthalb Maß Hafer und Handdienste. Christoph und seine Frau haben Folge, Steuer und Dienst zu leisten, so oft es erforderlich ist, sowie Lehnrecht und Handlohn bei Heimfall des Lehens zu entrichten. Steigt der Wert des Gut, wird mit Zustimmung des Abtes der Zins der Wertsteigerung angepasst. Die Rechte und Gewohnheiten von Abt und Kloster bleiben von diesem Rechtsgeschäft unberührt. Ankündigung des Sekretsiegels des Abtes. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Sealer Sealer
[Abt Wolfgang]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)

Information / Notes


Additional information Additional information
Güter, die nach Lassrecht verliehen werden, werden vom Eigentümer gegen bestimmte Abgaben und Dienst auf Widerruf verliehen.

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