62/55
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 62/55
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Es ist vorgekommen, dass Ausländer, denen der Hausierhandel verboten ist, mancherlei Muster in die Häuser tragen, denen sie dann die Ware folgen lassen. Auch dieser Schleichhandel ist verboten. Allen Hauseigentümern wird der dritte Abschnitt des § 5 der Verordnung vom 6. Juni 1810 eingeschärft
Laufzeit
Laufzeit
Gießen, 1819 Juli 27
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
nur Xerokopien
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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