Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1445

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1514 Mai 30
Originaldatierung Originaldatierung
... der geben ist uff Dinstag nach Exaudi anno Domini funffzehenhundert unnd virtzehenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Die Witwe Katharina Slune (Slunyn), geborene von Gelnhausen, und ihr Sohn Reinhard von Hayn genannt Slune bekunden für sich und ihre Erben, dass ihre Vettern Reinhard von Gelnhausen und Kaspar von Gelnhausen ihre Hälfte des Gartens mit dem Weiher vor dem Kohlhauser Tor (Kolhuser thore) beim Heiligen Kreuz vor der Stadt Fulda an Hartmann [Burggraf von Kirchberg], Abt von Fulda und Hersfeld, erbrechtlich übertragen haben (erblichen zugestalt). Katharina und ihr Sohn Reinhard verkaufen Abt Hartmann ihre Hälfte des Gartens dauerhaft für 20 rheinische Gulden Frankfurter Währung. Sie verzichten auf alle Rechte, die sie an diesem Besitz gehabt haben. Die Kaufsumme haben sie bereits erhalten und verzichten deshalb gegenüber Fulda auf alle weiteren Ansprüche auf diese Summe. Die Aussteller garantieren Fulda diesen Besitz. Daniel von Fischborn, Amtmann in Rockenstuhl, siegelt für Katharina ohne seinen Schaden. Siegelankündigung. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler Siegler
Daniel von Fischborn, Reinhard von Hayn genannt Slune
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, zwei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda, K 437, f. 107v-108v

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Vgl. hierzu auch Nr. 1365, 1367, 1368 und 1444.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
Original Original Detailseite anzeigen
Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen