1297

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1297

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
1495 Juli 7
Original dating Original dating
Geben in unnser und des heiligen reichs stat Worms am sybenden tag des monets Julii nach Cristi geburde viertzehen hundert und im funfundnewntzigisten unnser reiche des romischen im zehenndten und des hungerischen im sechsten iarenn

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
König Maximilian bekundet, dass er zwischen Landgraf Wilhelm [III.] dem Jüngeren von Hessen und Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, in einem Streit um fuldische Lehen, die Wilhelm von Engelhard von Buchenau gekauft hat, geschlichtet hat. Dazu wurden beide Parteien zu einer Anhörung eingeladen. Mit Zustimmung beider Seiten wurde Folgendes beschlossen: Wilhelm soll alle von Engelhard gekauften Güter, die fuldische Lehen sind, zurückgeben. Diese Güter haben Engelhard und dessen verstorbener Bruder Kaspar einst von Fulda als Lehen erhalten. Abt Johann soll dafür diese Güter Engelhards Vetter Gottschalk von Buchenau verleihen, so wie Engelhard und Kaspar die Güter inne hatten. Ausstellungsort: Worms. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite, Siegel: Avers)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Majestätssiegel

Information / Notes


Additional information Additional information
Auf der Plica rechts oben steht: (Ad mandatum domini regis proprium / Bertoltus archiepiscopus Moguntinus archicancellarius subscripsit).
Unter der Plica rechts oben steht: (Coll[ationata] ?).

Representations

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