1954

Complete identifier

HStAM, Urk. 75, 1954

Charter


Identification (charter)


Dating Dating
[1678 April 18]
Former identifier Former identifier
1678

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Eidesformel für Placidus [von Droste], Abt von Fulda. Placidus gelobt Petrus, der Römischen Kirche, Papst Innozenz XI. und seinen rechtmäßigen Nachfolgern Gehorsam; er will weder mit Rat, Zustimmung oder Tat die Genannten in irgendeiner Form schädigen; er will die Rechte des Papsttums wahren; er wird päpstliche Legaten ehrenvoll empfangen und unterstützen; wenn er Kenntnis von Handlungen gegen den Papst erhält, wird er diesen benachrichtigen; er will alle päpstlichen Gesetze, Entscheidungen, Reservationen, Provisionen und sonstige Verlautbarungen des Papstes mit ganzer Kraft befolgen; er will alle Häretiker, Schismatiker und Rebellen der Kirche nach Möglichkeit verfolgen; Einladungen zu Synoden wird er Folge leisten, wenn er nicht verhindert ist; den Besitz seines Klosters wird er bewahren und nichts verkaufen, verschenken, verpfänden oder als Lehen ausgeben, auch nicht mit Zustimmung des Konvents, es sei denn mit Zustimmung des Papstes; auch das Verbot der Investitur von Jurisdiktionalgütern (investiturarum bonorum iurisdictionalium) an Niederkirchen (ad ecclesias inferiores spectantium) von 1625 (anno Domini millesimo sexcentesimo vigesimo quinto) will der Abt einhalten. Sic me Deus adiuvet et hec sancta Dei evangelia. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Hanfschnur (angeknotet)

Information / Notes


Additional information Additional information
Unter dem Text links: (XVI [grossi] B. Rocavena [?] / C. Manuccius).
Unter dem Text rechts: (I. Douilus [?]).
Über dem Text rechts: (Concordat M. Minutum [?]).
Auf der Rückseite: (Forma iuramenti).
Die Datierung folgt der Urkunde Nr. 1955, in der auf das Eidformular Bezug genommen wird.
Die von der päpstlichen Kanzlei übersandte Eidesformel wurde ohne Faltung einer Plica durch die an Hanfschnur befestigte Bleibulle verschlossen. Darauf weist bereits die Urkunde Nr. 1953 hin (formam quam sub bulla nostra mittimus introclusam).
Vgl. hierzu auch die Urkunden Nr. 1949, 1950, 1951, 1952 und 1953.

Representations

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