1774
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 75, 1774
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1615 Januar 15
Originaldatierung
Originaldatierung
Actum Fuld Donnerstags den 15ten Ianuarii im sechtzehenhundert undt funftzehenden iahre
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Jobst von Merlau zu Steinau an der Haun bekundet für sich und seine Erben, dass er Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, einen jährlichen Zins von 270 Gulden Fuldaer Währung, jeder Gulden im Wert von 42 Böhmischen [Groschen], verpfändet hat. Der Zins liegt auf dem von seinem verstorbenen Bruder, Johann von Merlau, geerbten Anteil an den Besitzungen in Steinau und ihrem Zubehör sowie auf seinem Anteil an dem Rittergut in Niederrode. Der Zins ist jährlich an Kathedra Petri [Februar 22] in die Küchenmeisterei des Abtes zu entrichten; mit der Zahlung wird 1616 [Februar 22] (im sechtzehen hundert unndt sechtzehendenn iahr) begonnen. Die Pfandsumme beläuft sich auf 5400 Gulden Fuldaer Währung. Bereits 1613 (ein tausent sechshundert undt dreitzehendenn iahr) [vgl. Nr. [1613 Februar 22]] hatte er eine Verpfändung über 4100 Gulden beurkundet, die er hiermit aber wieder zurücknimmt und nunmehr auf die Summe von 5400 Gulden erhöht. Die zusätzlichen Schulden sind folgender Maßen entstanden: 1614 Februar 22 und 1615 Februar 22 (im verschienen sechtzehen hundert undt viertzehendenn unnd diesem sechtzehen hundert unndt funftzehendenn iahr auf Cathedra Petri) sind Pensionen von 410 Gulden fällig [gewesen]; 1614 August 2 (den 2ten Augusti itztbemelten iahrs) hat er sich 70 Gulden geliehen; 1614 April 15 (im sechtzehenhundert unnd viertzehenden iahr denn 15ten Aprilis) hat er sich 165 Gulden geliehen; 1614 Juni 29 (in demselbigenn iahr iahr am tag Petri undt Pauli) hat er sich 400 Gulden geliehen; 1615 Februar 22 (auf Cathedra Petri dieses sechtzehen hundert unndt funftzehenden iahrs) [sind] 15 Gulden Pension [fällig]; im selben Jahr 1615 [?] (wie in gleichem ohnlengstenn darnach abermahls) hat er sich 63 Gulden geliehen; am heutigen Tag hat er sich 177 Gulden geliehen. Jobst von Merlau bestätigt dem Abt die Pfandsumme von 5400 Gulden und setzt als Sicherheit seinen Anteil an den Gütern in Steinau und Niederrode als Pfand ein. Er sagt dem Abt zu, dass er die Güter [bei Nichtzahlung des Zinses] einnehmen und nutzen kann. Er verspricht für sich und seine Erben, dieses Rechtsgeschäft mit keinerlei rechtlichen Mitteln, Privilegien und Freiheiten anzufechten. Er behält sich ausdrücklich den Wiederkauf der Pfandsumme vor; der Wiederkauf ist dem Abt ein halbes Jahr vor Kathedra Petri anzukündigen. Ankündigung von Besiegelung und Unterfertigung Jobsts von Merlau. Handlungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Unterschriften
Unterschriften
(Iobst von Merlaw manu [propria])
Siegler
Siegler
[Jobst von Merlau]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel (fehlt)
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die angegebenen Jahres- und Tagesdaten, unter denen Jobst von Merlau Schulden gemacht hat, sind missverständlich.
Böhmische Groschen sind auch als Prager Groschen bekannt.
Vgl. Nr. 1765.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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