Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 2296

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Kurzregest Kurzregest
Papst Benedikt XIV. errichtet das Bistum Fulda.
Datierung Datierung
1752 Oktober 5
Originaldatierung Originaldatierung
Datum Romae apud sanctam Mariam Maiorem anno incarnationis Dominicae millesimo septingentesimo quinquagesimo secundo tertio Nonas Octobris pontificatus nostri anno tertio decimo

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Papst Benedikt XIV. errichtet das Bistum Fulda. Das Benediktinerkloster Fulda ist dem heiligen Bonifatius geweiht, liegt in der Buchonia, ist dem Papst direkt unterstellt, besitzt eine Stadt mit einem Priesterseminar und einer Universität (academia studii generalis), ein Territorium mit weiteren Orten, mehrere Klöster, Stifte und Pfarreien. Zum Kloster gehören zahlreiche regeltreu lebende Mönche, von denen täglich mindestens dreizehn zum Gottesdienst in Chor und Kirche bereit sind. Das Kloster hat jährliche Einkünfte in Höhe von 3020 Kammergulden. Sein Abt ist gleichzeitig Reichsfürst und Erzkanzler der Maria Theresia, Königin von Ungarn und Böhmen, Ehefrau des römischen Königs und erwählten Kaisers Franz [I.], und Abtprimas für Deutschland und Frankreich. Der Abt besitzt für das Kloster und die abhängigen Institutionen sowie das Territorium quasiepiskopale Gewalt, nicht jedoch die ordentliche Gewalt. Zur Wahl des Abts sind derzeit 14 Mönche berechtigt, darunter der Dekan, der gleichzeitig Propst von Andreasberg bei Fulda ist, und nach dem Abt der höchste Würdenträger in Fulda ist und in Andreasberg residiert; daneben die acht Pröpste der acht Propsteien oder Klöster des Ordens, die neben ihrer geistlichen Aufgabe eine vom Abt abgeleitete Jurisdiktionsbefugnis besitzen. Auch sie gehören dem Kapitel an. Von den fünf weiteren Mönchen präsidiert einer dem Kapitel und bleibt beim Dekan. Die anderen vier halten sich als Begleiter und Tischgenossen bei den Pröpsten auf; dies stimmt mit den deutschen Konkordaten überein. In einem motu proprio erhebt Papst Benedikt XIV. nun angesichts der Verdienste des Klosters Fulda dieses zum Bistum. Wie das Kloster soll auch das Bistum unmittelbar dem Papst unterstehen. Die Äbte des Klosters werden zu Bischöfen erhoben. Der Bischof soll Bischof und Abt tituliert werden, sämtliche Rechte, Insignien und Würden eines Bischofs genießen und die Jurisdiktion über Welt- und Ordensgeistliche sowie das Kirchenvolk in Stadt und Diözese Fulda ausüben wie andere ordentliche Bischöfe auch. Gleichzeitig soll er ordentlicher Abt von Fulda sein mit allen dazu gehörenden Rechten und Ehren, die er als solcher gegenwärtig besitzt. Nach der nächsten Vakanz des Bistums soll der nächste Bischof und Abt gewählt werden wie bisher der Abt; dementsprechend haben die 13 Kapitularen und der Dekan das aktive und passive Wahlrecht. Nach der Wahl zum Bischof und Abt muss der Kandidat die Bestätigung des Papstes einholen. Zwischen Karl Philipp [von Greiffenclau zu Vollrads], Bischof von Würzburg, dem Domkapitel von Würzburg, Amand [von Buseck], Weihbischof von Themiscyra und zukünftiger Bischof von Fulda, sowie dem Konvent von Fulda ist ein Vertrag über die Jurisdiktion, vorbehaltlich der alten Rechte des Bistums Würzburg, geschlossen worden, den der Papst kürzlich bestätigt hat. Die Taxe von 3020 Kammergulden soll erhoben und zukünftig nicht erhöht werden. Der Bischof und Abt soll seine Residenz in der Residenz des Abts nehmen. Als Kathedralkirche wird die Salvatorkirche des Klosters bestimmt. Das Domkapitel des Bistums besteht aus dem Kapitel des Klosters mit 14 oder 15 Mitgliedern ohne Änderung seiner Verfassung. Das Kapitel ergänzt sich aus Mönchen des Benediktinerordens. Die Pröpste werden vom Bischof und Abt bestimmt. Während einer Sedisvakanz liegt die Regierung des Bistums in der Hand des Kapitels. Zur Verstärkung des Glanzes des Gottesdienstes in der Kathedralkirche soll die Residenzpflicht verstärkt werden: die einfachen Kapitulare sollen sechs Monate im Jahr residieren, die Pröpste einen Monat, jeweils abwechselnd; davon ausgenommen ist der Dekan, der als Propst von Andreasberg dort residiert; dort soll ihm einer der einfachen Kapitularen beistehen. Der Bischof und Abt soll zwei Priestermönche, die nicht dem Kapitel angehören, als Poenitentiar und Theologe einstellen, um die vom Konzil von Trient auferlegten Pflichten zu erfüllen, da die Pröpste diese Aufgaben nicht leisten können. Der Dekan und die acht Pröpste dürfen, ebenso wie die übrigen Kapitulare, gemäß der von Papst Clemens XII. erteilten Erlaubnis ein goldenes Kreuz um den Hals tragen. Dekane und Pröpste tragen darüber hinaus bei den Gelegenheiten, bei denen der Bischof und Abt Pontifikalgewänder trägt, Mitra und Ring. Es folgt eine Definition der Einspruchsmöglichkeiten; andere Rechte stehen dem nicht entgegen. Ausstellungsort: Rom, Sta. Maria Maggiore. In apostolicae dignitatis apice. (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Bleibulle: Apostelstempel, Namensstempel)
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, Bleibulle an Seidenschnur
Druckangaben Druckangaben
Richter, Urkunden, S. 138-144.

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Auf der Plica rechts: (I. Villa [?]).
Auf der Plica oben rechts: (N. 8 [?]).
Auf der Plica links: (YX [?] / DCL [grossi] / So [?] 358.10).
Unter der Plica links: (CLM [?] [grossi] / L. Mafiolus / I. Smacken [?] / C. Felinus pro magistris / L. C. / I. Caucius [?]).
Unter der Plica links auf der Innenseite: (F. Most... [?] / O. Barlovius capitaneus / Ph. Ri CLM naldi A. Malocordus).
Unter der Plica unter den Siegelschnüren: (Carolus Tertius / Caraffa capitaneus).
Unter der Plica rechts: (Correctum in regestro per me Nicolaus Ferretri Regestrimagister [?] decanum. / Pro eminentissimo et reverendissimo domino cardinale Ioanne Francesco Albani [Gian Francesco Albani] / Franciscus Purcii deputatus).
Unter der Plica rechts auf der Innenseite: (Nihil quoad annatam et quindenium et ita / A. de Turre subeol.. [?] Gali..[?] coae.. [?]).
Auf der Rückseite: (Registrata F..rettus [?]).
Auf der Rückseite auf dem Kopf stehend: (Carolus Tertius).
Auf der Rückseite oben links: (... sub die 9a Novembris 1752 ... Delphinus ... [?]).
Faksimiledruck: Staatsarchiv Marburg, Bestand Slg 14 Nr. 24

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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