3341
Vollständige Signatur
HStAD, A 14, 3341
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
1484 September 2, Straßburg
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Johannes Spüll von Goel, Geistlicher des Lütticher Bistums, kaiserlicher Notar des bischöflichen Hofes zu Straßburg, bekundet, dass vor ihm Jakob Bermann, Schreiber zu Buchsweiler, im Namen des Grafen Philipp v. Hanau, Herrn zu Lichtenberg, und Johannes Achenheimer, Schreiber des Grafen Simund Wecker v. Zweibrücken-Bitsch, Herrn zu Lichtenberg, erschienen sind, und dort gegen eine Entscheidung der Stadt Hagenau wegen des Nachlasses der Barbel von Ottenheim appelliert haben, und zwar unter genauerer Darstellung der Rechtsverhältnisse am Stephansfelder Hof zu Hagenau, den Graf Jakob v. Lichtenberg an Barbel zu lebenslänglichem Nießbrauch überlassen hatte. Zwischen Friedrich Brucker und Emmerich Ritter namens des Heiligen Reichs, sowie dem festen Walraff Zuckmantel einerseits, den beiden genannten Schreibern wegen der Herrschaft Lichtenberg andererseits, war Streit um den Nachlass entstanden, der von der Stadt Hagenau dahin entschieden wurde, dass genannte Fahrhabe der Barbel dem Reich verfallen sei. Von dieser Entscheidung haben sie kraft gegenwärtiger Urkunde an das Kammergericht Kaiser Friedrichs appelliert.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Kopie einer beglaubigten Abschrift StadtA Hagenau, FF 155/5;
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Papier, gleichzeitig, beglaubigt als Abschrift von Johannes Spüll sowie von Matheus Pauwel von Lahr, öffentlicher Notar.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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| Original | Kopie | Detailseite anzeigen |