Vollständige Signatur

HStAD, A 14, 3341

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1484 September 2, Straßburg

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Johannes Spüll von Goel, Geistlicher des Lütticher Bistums, kaiserlicher Notar des bischöflichen Hofes zu Straßburg, bekundet, dass vor ihm Jakob Bermann, Schreiber zu Buchsweiler, im Namen des Grafen Philipp v. Hanau, Herrn zu Lichtenberg, und Johannes Achenheimer, Schreiber des Grafen Simund Wecker v. Zweibrücken-Bitsch, Herrn zu Lichtenberg, erschienen sind, und dort gegen eine Entscheidung der Stadt Hagenau wegen des Nachlasses der Barbel von Ottenheim appelliert haben, und zwar unter genauerer Darstellung der Rechtsverhältnisse am Stephansfelder Hof zu Hagenau, den Graf Jakob v. Lichtenberg an Barbel zu lebenslänglichem Nießbrauch überlassen hatte. Zwischen Friedrich Brucker und Emmerich Ritter namens des Heiligen Reichs, sowie dem festen Walraff Zuckmantel einerseits, den beiden genannten Schreibern wegen der Herrschaft Lichtenberg andererseits, war Streit um den Nachlass entstanden, der von der Stadt Hagenau dahin entschieden wurde, dass genannte Fahrhabe der Barbel dem Reich verfallen sei. Von dieser Entscheidung haben sie kraft gegenwärtiger Urkunde an das Kammergericht Kaiser Friedrichs appelliert.
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Kopie einer beglaubigten Abschrift StadtA Hagenau, FF 155/5;

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Papier, gleichzeitig, beglaubigt als Abschrift von Johannes Spüll sowie von Matheus Pauwel von Lahr, öffentlicher Notar.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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