916

Complete identifier

HStAM, Urk. 56, 916

Charter


Identification (charter)


Short regestum Short regestum
Verkauf einer Gülte in Ober- und Untergeis sowie weiteren Orten an Simon von Wallenstein den Älteren und Simon von Wallenstein den Jüngeren
Dating Dating
1432 März 12
Original dating Original dating
Datum anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo ipso die beati Gregorii pape

Notes (charter)


(Long) regestum (Long) regestum
Albrecht [von Buchenau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er an Simon von Wallenstein den Älteren und Simon von Wallenstein den Jüngeren, Sohn des Konrad (Curd) von Wallenstein, für 600 Goldgulden eine jährliche Gülte in Höhe von 48 rheinischen Gulden verkauft hat, die aus Gericht und Dorf Ober- und Untergeis [Gem. Neuenstein, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] sowie weiteren genannten Orten fällig wird. Die Gülte ist jedes Jahr im Schloss Neuenstein zu bezahlen. Es folgen umfängliche Absprachen über Verpfändung und Wiederkauf. Siegelankündigung Abt Albrechts und des Konvents von Hersfeld.
Sealer Sealer
[Abt Albrecht]
[Konvent von Hersfeld]
Formal description Formal description
Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel, beide ab und verloren

Information / Notes


Additional information Additional information
Die Urkunde wurde durch drei Einschnitte ungültig gemacht.
Mehrere kleine Löcher im Pergament.
Oben auf der Urkunde steht ein späterer Vermerk über den 1455 September 5 getätigten Wiederkauf: (Disßen briff habin wir Ludewigk appt [Ludwig III. Vitzthum von Eckstädt, Abt von Hersfeld] widder gelosst und gekofft anno domini etcetera LV° anno domini M° CCCC° LV° uff fritag nach Egidii abbatis).

Representations

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