916
Vollständige Signatur
HStAM, Urk. 56, 916
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Kurzregest
Kurzregest
Verkauf einer Gülte in Ober- und Untergeis sowie weiteren Orten an Simon von Wallenstein den Älteren und Simon von Wallenstein den Jüngeren
Datierung
Datierung
1432 März 12
Originaldatierung
Originaldatierung
Datum anno domini millesimo quadringentesimo tricesimo secundo ipso die beati Gregorii pape
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Albrecht [von Buchenau], Abt von Hersfeld, bekundet, dass er an Simon von Wallenstein den Älteren und Simon von Wallenstein den Jüngeren, Sohn des Konrad (Curd) von Wallenstein, für 600 Goldgulden eine jährliche Gülte in Höhe von 48 rheinischen Gulden verkauft hat, die aus Gericht und Dorf Ober- und Untergeis [Gem. Neuenstein, Lkr. Hersfeld-Rotenburg] sowie weiteren genannten Orten fällig wird. Die Gülte ist jedes Jahr im Schloss Neuenstein zu bezahlen. Es folgen umfängliche Absprachen über Verpfändung und Wiederkauf. Siegelankündigung Abt Albrechts und des Konvents von Hersfeld.
Siegler
Siegler
[Abt Albrecht]
[Konvent von Hersfeld]
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, 2 an Pergamentstreifen anhängende Siegel, beide ab und verloren
Informationen / Notizen
Zusatzinformationen
Zusatzinformationen
Die Urkunde wurde durch drei Einschnitte ungültig gemacht.
Mehrere kleine Löcher im Pergament.
Oben auf der Urkunde steht ein späterer Vermerk über den 1455 September 5 getätigten Wiederkauf: (Disßen briff habin wir Ludewigk appt [Ludwig III. Vitzthum von Eckstädt, Abt von Hersfeld] widder gelosst und gekofft anno domini etcetera LV° anno domini M° CCCC° LV° uff fritag nach Egidii abbatis).
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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