49/11

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HStAD, E 3 A, 49/11

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Title Title
Verordnung: Von höchster Stelle wird angeordnet, dass die Kriegskosten-Rechnungen beschleunigt einzureichen und genauestens auszufertigen sind. Säumige Beamte und solche, die mit Nachlässigkeit die Rechnungen aufstellen, sollen öffentlich genannt werden
Life span Life span
Gießen, 1814 Oktober 31

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