56/14

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 56/14

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Alle Beamten des Landes werden angehalten, auf alle innerhalb oder außerhalb des Landes gelegenen Hofreiten, Eisenhämmer, Mühlen, Gehölze, Wasser, Ländereien, Weinberge etc. aufzupassen, dass diese ordentlich bewirtschaftet und die anstehenden Zinsen erstattet werden. Die erblich an Pächter verliehenen Anwesen dürfen nicht zerstückelt oder mit Dienstbarkeiten und Pfandschaften beladen werden
Life span Life span
Darmstadt, 1745 Mai 28

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page