72/1 (in)

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 72/1 (in)

Case file


Identification


Title Title
Verordnung: Nachdem die in den Verordnungen von 1690 und 1696 festgelegte Verpflichtung der Untertanen zur Ablieferung von Spatzenköpfen an die Ämter durch die ersatzweise gestattete Geldzahlung meist umgangen wurde, wird die Vernichtung der Spatzen den Jägereibedienten auferlegt und mit Geld vergütet, das auf die Untertanen umgelegt wird
Life span Life span
Darmstadt, 1725 Juni 7
Place of finding (sheet / page) Place of finding (sheet / page)
Seite 237

Representations

Type Name Access Information Action
Nutzungsdigitalisat TIF Show details page
Original Akte Show details page