124/42
Vollständige Signatur
HStAD, A 5, 124/42
Urkunde
Identifikation (Urkunde)
Datierung
Datierung
Kassel 1750 Dezember 15
Provenienz
(Vor-) Provenienzen
(Vor-) Provenienzen
Groschlag von Dieburg
Vermerke (Urkunde)
(Voll-) Regest
(Voll-) Regest
Landgraf Wilhelm von Hessen-Kassel, Graf von Hanau-Münzenberg, bekundet, dass er Philipp Karl Freiherr von Groschlag zu Dieburg, Kaiserlicher Wirklicher Geheimer Rat und Reichskammergerichtspräsident, nach der Erbfolge in der Grafschaft Hanau-Münzenberg mit dem Dorf Hergershausen samt Zubehör, dem abgesteinten Teil des Oberwaldes in der Mark Babenhausen, zwei Teilen am Hof zu Hergershausen samt Zubehör, dreieinhalb Mannsmahd und eineinhalb Mannsmahd Wiesen auf den Rödern, die verstorbener Ritter Heinrich Groschlag für das Kaufgeld des Landgerichts Altdorf zu Lehen aufgetragen hatte, dem Dorf Sickenhofen mit dem Kirchsatz, dem Anteil am Landsiedelgericht zu Langstadt sowie Wiesen in der Weitenau zu Hergershausen und neun Mannsmahd gerodeter Wiesen in der Mark Babenhausen im Wert von zusammen 200 Pfund als Burglehen zu Babenhausen belehnt hat. Die lehenbare Schäfereiweide zu Hergershausen und Sickenhofen ist auf Erbpacht ausgegeben und mit Urkunde vom 4. März 1705 der Grafschaft Hanau die Nachfolge vorbehalten. Das im Lehen des sog. Oberwaldes bei Eppertshausen in der Mark Babenhausen angelegte neue Hofgut und Ziegelhütte bleibt Teil des Lehens.
Siegler
Siegler
Unterschrifts- und Siegelankündigung des Ausstellers.
Formalbeschreibung
Formalbeschreibung
Pergament, mit Unterschrift, angehängtes Siegel fehlt.
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
|---|---|---|---|---|
| Original | Urkunde | Detailseite anzeigen |
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