Vollständige Signatur

HStAD, B 1, 60

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
Kassel 1564 Januar 10
Originaldatierung Originaldatierung
montags nach trium regum

Provenienz


(Vor-) Provenienzen (Vor-) Provenienzen
Hessen

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Landgraf Philipp I. von Hessen bekundet, dass zwischen seinem Sohn Landgraf Ludwig [IV.] und Herzogin Hedwig von Württemberg gemäß der Urkunde Herzog Christophs von 1563 Mai 10 ein Heiratsvertrag geschlossen wurde, wonach die 32.000 Gulden Mitgift und 32.000 Gulden widerlegtes Gut auf den hessischen Anteil der Herrschaft Eppstein verschrieben wurden, und zwar von jedem 20 Gulden, ein Gulden zu 15 Batzen oder 60 Kreuzern zu verrenten. Nachdem die Ehe jetzt vollzogen ist, weist er daher 3.200 Gulden Jahrrente auf Schloss, Tal und Amt Eppstein an, wie im Nebenregister von 1564 Januar 10 festgelegt. Obwohl nicht mitveranschlagt, soll Hedwig im Falle des Wittums auch Wildbann, Frevel, Bußen, Forstgeld, Frondienst, Atzung, Fischwasser und Federvieh nutzen dürfen, außer dem Waldverkauf. Anstelle seines Sohnes Ludwig weist er 6.000 Gulden Morgengabe oder 300 Gulden Jahr-Gült auf seinen Teil von Stadt und Amt Butzbach an
Siegler Siegler
Siegelankündigung des Ausstellers und Landgraf Ludwigs
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Pergamentlibell, mit den Unterschriften Landgraf Philipps, des Kanzlers R. Scheffer und des Vizekanzlers Alexander Pflüger sowie dem angehängtem Siegel Landgraf Philipps

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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