222
Complete identifier
HStAD, B 3, 222
Charter
Identification (charter)
Dating
Dating
1421 Juli 6
Original dating
Original dating
1421 dominica die post beati Udalrici
Notes (charter)
(Long) regestum
(Long) regestum
Folgende Forderungen erhebt Graf Johann v. Katzenelnbogen gegenüber Erzbischof Konrad von Mainz:; 1. Der Graf hat sein Schloss und Dorf Auerbach mit Gerichten, Wäldern, Gewässern, Weiden und allen Herrschaftsrechten vom Mainzer Herrn und Stift zu Lehen. Grunddessen ist er auch dritter Herr und Märker in der Bensheimer Mark mit ihren Wäldern, Weiden und der Allmende. Ihm steht ein Drittel der Nutzungen zu, er stellt den dritten Schütz und erhält den dritten Pfennig von allen Rügen. Mit diesen Rechten haben seine Vorfahren und er das Schloss Auerbach länger als Menschen gedenken unwidersprochen innegehabt. Alle Jahre am Montag nach dem 13. Januar ist der Mark wegen im Dorfe Rodau ein Malter Weizen fällig, von dem zwei Drittel an den Bensheimer und ein Drittel an den Auerbacher Schultheißen fallen. Gab es Eckern am Kesselberge, sind die Schweine der Auerbacher Hörigen mit denen der Bensheimer gemeinsam dorthin getrieben worden. In dieser Drittelnutzung wurde der Graf gestört, als es der erzbischöfliche Kellner zu Heppenheim (Heppenheim durchstrichen, stattdessen unsers gnedigen herrn egenant übergeschrieben), Herr Konrad Schnelle, unternahm, den Grafen und seine Eigenleute daraus zu verdrängen. Es ist ferner bekannt, dass ein Wald in der Bensheimer Mark, genannt Salichlach, den die Bensheimer Creyerslach nennen, verkauft worden ist, und der Erlös halb an den Erzbischof fiel, während die andere Hälfte je halb an den Herrn zu Auerbach und den v. Bickenbach kam. Aus all diesen Gründen ergibt sich, dass der Graf dritter Herr und Märker der genannten Mark ist. Trotzdem haben die Bensheimer und der Mainzer Erzbischof versucht, die Auerbacher aus der Mark zu verdrängen, und ihnen an Wiesen, Äckern, Gärten und Früchten großen Schaden zugefügt. Hierfür fordert der Graf einen Schadensersatz von 1.000 Gulden. Er verlangt weiter, dass er und die Auerbacher im Besitz ihrer Äcker, Wiesen und Gärten nicht gestört und in der althergebrachten Drittelnutzung von Mark, Wäldern, Weide und Allmende nicht beeinträchtigt werden; 2. Vor wenigen Jahren ist im gräflichen Gericht und auf gräflichem Eigen zu Biebesheim ein Fischwasser entstanden (hat sich gemacht), das er demgemäß befischt hat. Daraufhin hat der Gernsheimer Zollschreiber dieses Fischen im Auftrage des Mainzer Herrn bis zur Klärung der Rechtslage gerichtlich verboten. Der Graf schickte zum Erzbischof nach Aschaffenburg und ließ um Aufhebung dieses Verbotes und ungehinderten Gebrauch des Fischwassers bitten. Er hat dann nochmals mündlich mit dem Erzbischof darüber gesprochen; trotzdem haben dann die Gernsheimer sich die Fische gewaltsam angeeignet und weggeführt. Der Graf fordert Schadensersatz und verlangt, unbehelligt bei seinem Fischwasser belassen zu zu werden; 3. Der Mainzer Erzbischof bedrängt den Grafen wegen der Gräben und Schläge zu Zwingenberg, die im gräflichen Gericht liegen und von ihm seit alters hergebracht worden sind. Er fordert Abstellung der Belästigungen und verlangt, in ihrem ruhigen Besitz gelassen zu werden. Diese Forderungen übergibt Graf Johann den Fürsten Erzbischof Otto von Trier und Pfalzgraf Ludwig bei Rhein, denen die Schlichtung dieser Streitigkeiten gemäß der Übereinkunft (anlaiß) Graf Johanns mit Erzbischof Konrad übertragen worden ist (Vgl. Nr. 3022)
Sealer
Sealer
Siegel des Ausstellers
Formal description
Formal description
Konz. Staatsarchiv Darmstadt, Grafschaft K. Landessachen (Streitigkeiten mit Mainz)
Printing specifications
Printing specifications
Demandt, Regesten der Grafen von Katzenelnbogen, Regesten-Nr. 3046
Representations
Type | Name | Access | Information | Action |
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Original | Urkunde | Show details page |