Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1366

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1503 Februar 22
Originaldatierung Originaldatierung
... der gebenn ist uf sanct Peters tag kathedra gnant nach Cristi geburt 1500 unnd im dritten iarenn

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Reinhard von Steinau genannt Steinrück (Steinruck), bekundet, dass Johann [I. von Henneberg], Abt von Fulda, Reinhards Vettern, den Brüdern Konrad (Contz) und Heinrich (Heintz) Steinrück und seinem verstorbenen Vater die Rechte und Einkünfte im Dorf Schmalnau (Smalna) für 250 Gulden verpfändet (in pfanndt weys) hat. Hierbei hat sich der Abt laut einer Urkunde von 1485 März 21 (am Montag nach dem Sontag Iudica nach Cristi geburt viertzehennhundert unnd im funff unnd achtzigsten iaren) den Wiederkauf vorbehalten. Reinhard bestätigt dem Abt von Fulda für sich und seine Erben, dass er am heutigen Tag von ihm die Summe von 250 Gulden erhalten hat und dass damit die Verpfändung wieder eingelöst ist. Reinhard löst die Lehensverpflichtungen (eide, gelubde unnd verwanntnis) der Leute, die ihm im Rahmen der Herrschaft über Schmalnau verpflichtet gewesen sind und weist ihnen den Abt als neuen Lehnsherren zu. Sollten sich noch Urkunden, die die abgelöste Verpfändung betreffen, auffinden, sollen diese unwirksam sein. Siegelankündigung. (siehe Abbildung: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers)
Siegler Siegler
Reinhard von Steinau genannt Steinrück
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, mit Pergamentstreifen angehängtes Siegel
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StAM, Kopiare Fulda: K 438, S. 442-443 und S. 443-446

Informationen / Notizen


Zusatzinformationen Zusatzinformationen
Die erwähnte Urkunde von 1485 März 21 ist im Bestand Urk. 75 nicht enthalten.

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen