Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 500

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1369 Januar 23
Originaldatierung Originaldatierung
Nach Cristis gebuort drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart als ouch vor stet beschrieben

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Dietrich (Dyethe) von Fürstenstein und sein Sohn Hermann bekunden für sich und ihre Erben, dass Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, ihnen erlaubt hat, ihren Besitz in Albungen an den Propst und Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Hierzu ist im Folgenden eine Urkunde inseriert. Dietrich und Hermann versichern, die verkauften Güter binnen sechs Jahren zurückzukaufen. Sollten die von Fürstenstein oder die Brüder Heinrich und Gerlach von Reckrod (Regkerode) nicht innerhalb von sechs Jahren die Güter zurückkaufen, werden die Brüder für die von Fürstenstein bürgen. Jeder von ihnen soll einen Knecht und ein Pferd zum Einlager nach Fulda schicken, bis der Rückkauf getätigt ist. Sollte dies zu lange dauern, kann der Abt sich einen anderen Käufer zu den genannten Bedingungen suchen; dem kann nicht widersprochen werden. Die von Fürstenstein versichern, dass den von Reckrod kein Schaden entstehen soll. Die Brüder Reckrod versichern, ihren Pflichten als Bürgen nachzukommen. Siegelankündigung Heinrichs von Reckrod und Gerlachs von Reckrod. Hermann von Fürstenstein siegelt für sich und seinen Vater Dietrich. Inserierte Urkunde von 1369 Januar 23: Heinrich [von Kranlucken], Abt von Fulda, bekundet, dass er Dietrich von Fürstenstein und dessen Sohn Hermann erlaubt hat, ihren Besitz im Dorf Albungen und in der Gemarkung Albungen mit allem Zubehör für 40 Mark guter Eschweger Währung, vier Pfund Heller für eine Mark, an den Propst Johann und den Konvent des Klosters Germerode zum Wiederkauf zu verkaufen. Dietrich und Hermann haben ein jederzeitiges Rückkaufrecht für 40 Mark Eschweger Währung, dem nicht widersprochen werden kann. Abt und Kloster sind Lehnsherrn der verkauften Güter. Ihre Rechte und Gewohnheiten bleiben vom Rechtsgeschäft unberührt. Siegelankündigung des Abtes Heinrich, des Dietrich von Fürstenstein und des Hermann von Fürstenstein. (Nach Cristis geburt drytzenhundert iar in dem nuon und sechtzigisten iare an Dinstage vor sent Pauwils tage als er bekart wart). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite; Siegel: Avers 1, Avers 2)
Siegler Siegler
[Hermann von Fürstenstein], Heinrich von Reckrod, Gerlach von Reckrod
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Pergament, drei mit Pergamentstreifen angehängte Siegel (Siegel Nr. 1 stark beschädigt)
Weitere Überlieferung Weitere Überlieferung
StaM, Kopiare Fulda: K 434, f. 220r-221r

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen