65/53

Complete identifier

HStAD, E 3 A, 65/53

Case file


Identification


Title Title
Anweisung: Alle in den Untergerichtsbezirken vorgefallenen Strafen sind halbjährlich und spätestens am 8. April bzw. 8. Oktober an das Justizministerium berichtlich anzuzeigen, damit diese über das Regierungsblatt bekanntgemacht werden. Wenn keine Vorfälle anzuzeigen sind, ist das ebenfalls bekanntzugeben
Life span Life span
Darmstadt, 1849 September 25

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