92/12
Vollständige Signatur
HStAD, E 3 A, 92/12
Sachakte
Identifikation
Titel
Titel
Verordnung: Allen unterstellten Behörden und Beamten im Lande Hessen wird zur Kenntnis gebracht, dass der Bücherschluss der Hessischen Hauptstaatskasse am 1. Oktober des folgenden Kalenderjahres erfolgt. Die Zahlungen der Lokalkassen erfolgen dagegen nur bis zum 20. September des gleichen Zeitraumes
Laufzeit
Laufzeit
Darmstadt, 1892 August 2
Repräsentationen
| Typ | Bezeichnung | Zugang | Information | Aktion |
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