Vollständige Signatur

HStAM, Urk. 75, 1748

Urkunde


Identifikation (Urkunde)


Datierung Datierung
1609 Juli 8
Originaldatierung Originaldatierung
Geschehen Fuldt den 8ten Julii anno 1609

Vermerke (Urkunde)


(Voll-) Regest (Voll-) Regest
Konrad (Curt) Volmars von [Bad] Salzschlirf (Saltzschlierff) bekundet gegenüber seinem Herrn, Johann Friedrich [von Schwalbach], Abt von Fulda, dass er aus wohlverschuldeter Ursache heraus verhaftet und ungefähr acht Tage lang inhaftiert worden ist. Der Grund liegt darin, dass er zeitweilig in [Bad] Salzschlirf eine Liebesbeziehung (inn lieb gestanden) zu Elisabeth (Elße) Lucia Kocher unterhalten hat, der Tochter seines Nachbarn. Um zu erreichen, dass sie ihm bald ehelich versprochen würde und sie sich verloben könnten, hat er vorgegeben, sich mit ihr sexuell vereinigt zu haben (fleischlichen erkennt), so als ob sie ihm die Ehe versprochen hätte. Elisabeth hätte aber dieses Versprechen nicht abgeleistet und er es wiederum nicht vermocht, weder das eine noch das andere zu beweisen. Aus diesem Umstand heraus ist er vom Abt des Klosters mit einer schärferen Strafe belegt worden. Auf sein flehentliches Bitten hin wurde er jedoch aus dieser fälschlicherweise vorgenommenen Haft vom Abt entlassen. Aufgrund dieses Umstandes gelobt Konrad Volmars Urfehde und verspricht, dass er sich weder jetzt noch bis in alle Ewigkeit gegen den Kanzler des Abtes noch gegen dessen Räte oder irgendeine Person geistlichen oder weltlichen Stands, sei sie im Rang höher oder niedriger, die an dieser falschen Verhaftung mitgewirkt hat, wenden wird. Weiter gesteht er, dass er die Tochter seines Nachbarn mit öffentlich unter Eid gestandenen Schandworten (schunde wortten) verleumdet hat und in dieser Sache überzogen hat; er verkündet daher, dass er ihr nichts anderes als alle ihre Ehre an Leib und Gut nachsagen kann. Die genannten Abmachungen werden auf Bitten Konrad Volmars urkundlich festgehalten und notariell beglaubigt durch Johann Wicelius (Ioannem Wicelium), der Angehöriger (verwandter) der fuldischen Kanzlei und öffentlicher Notar ist. Konrad Volmar lässt seine Versprechen durch Johann Wicelius besiegeln, weil er selbst kein Siegel hat. Siegelankündigung. Ausstellungsort: Fulda. (siehe Abbildungen: 1. Seite, 2. und 3. Seite, Rückseite; Siegel: Papiersiegel)
Siegler Siegler
Johann Wicelius
Formalbeschreibung Formalbeschreibung
Ausfertigung, Papier, aufgedrücktes Papiersiegel

Repräsentationen

Typ Bezeichnung Zugang Information Aktion
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Nutzungsdigitalisat JPG Digitalisat vorhanden Detailseite anzeigen